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Wie läuft das Asylverfahren ab?

Die deutsche Asylbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Amt hat seinen Sitz in Nürnberg und unterhält Büros auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen. Dort führt das BAMF das Asylverfahren durch und entscheidet in der ersten Instanz, ob jemand Asyl erhält oder nicht. 

Bei der Anhörung müssen Flüchtlinge einem Bediensteten des BAMF alle Gründe für ihren Asylantrag mündlich vortragen. Dies ist die zentrale Grundlage für eine Anerkennung oder Ablehnung.Wenn das Bundesamt einen Asylantrag erhält, entscheidet es zunächst, ob überhaupt ein Asylverfahren durchgeführt wird. Etwa ein Drittel aller Asylanträge wird gar nicht inhaltlich geprüft

Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab, kann der Flüchtling dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Meist ist er dabei auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen, der sich im Asylrecht gut auskennt

>> Die Anhörung.