Was passiert nach der Ankunft?
Flüchtlinge, die die Grenze überwunden haben, können in jeder Behörde, auch bei der Polizei, einen Asylantrag stellen. Sie werden dann zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt, ein großes, oft eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Schlafsälen für viele Personen. In ganz Deutschland gibt es rund 20 solcher Einrichtungen. In welche jemand kommt, bestimmt ein bundesweites Quotensystem.
Im Erstaufnahmelager müssen die Asylsuchenden erst einmal wohnen. Sie werden registriert und von der Asylbehörde über ihre Fluchtgründe befragt. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist.
Nach drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung werden sie – streng nach der vom Computer ermittelten Quote – einer bestimmten Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Manche Flüchtlinge bitten darum, dort untergebracht zu werden, wo bereits Verwandte leben. Darauf muss aber nur bei Ehepartnern und minderjährigen Kindern Rücksicht genommen werden. Die Unterbringung ist – je nach Ort – unterschiedlich: Mal ist es eine eigene Wohnung, mal ein Bett im Lager.
Gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds ![]()
Lager in Deutschland
Etwa 40.000 Menschen in Deutschland werden gezwungen, in Lagern zu leben. In welchen miserablen Zuständen sie dort häufig untergebracht sind, zeigt die von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten erstellte Lagerkarte. Dort finden sich neben Fotos auch Informationen zu verschiedenen Standorten und den Bedingungen in den einzelnen Bundesländern.

