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11.05.2009

Zahlen und Fakten 2008

Flüchtlinge in Deutschland und Europa

Geringe Asylantragszahlen – mehr Bootsflüchtlinge

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im Jahr 2008 genau 22.085 Menschen einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt.

Diese Zahl bewegt sich nur geringfügig über dem historischen Tiefstand des vorletzten Jahres. Auch in Europa insgesamt sind die Asylantragszahlen nur leicht gestiegen. In den 27 EU-Staaten wurden 2008 nur 238.084 Asylanträge (2007: 221.950) registriert. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass weniger Menschen in die Flucht getrieben werden. Rund 85 % der Flüchtlinge weltweit kommen über ihre Herkunftsregion nicht hinaus. Schon in der Nähe einer Krisenregion werden Flüchtlingslager errichtet, in denen Flüchtlinge versorgt, aber auch vor Ort gehalten werden sollen. Die Transitstaaten von Flüchtlingen, wie beispielsweise die Maghrebstaaten, werden immer mehr in den Prozess eingebunden, Flüchtlinge an der Weiterflucht zu hindern. Schließlich wird an den EU-Grenzen die europäische Abschottungsmaxime durchgesetzt.

Nach UNHCR-Angaben erreichten 2008 mehr als 67.000 Menschen in Booten die europäischen Küsten, allein 38.000 strandeten in Italien und auf Malta. Unbekannt bleibt die Zahl derer, die den riskanten Fluchtversuch über das Mittelmeer oder den Atlantik mit ihrem Leben bezahlt haben.

Hohe Anerkennungsquoten in Deutschland

Wem es 2008 gelungen ist, eine Asylentscheidung in Deutschland zu erhalten, hatte bessere Chancen auf Flüchtlingsschutz als in den Vorjahren. Das Bundesamt hat unter Einbeziehung von Asylfolgeanträgen 20.817 Entscheidungen getroffen. Nach Artikel 16a GG wurden 233 Personen (1,1 %) anerkannt, 7.058 Personen (33,9 %) erhielten einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention. In 562 Fällen (2,7 %) wurde »subsidiärer Schutz« zugestanden, also Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes wegen drohender Gefahr für Leib und Leben. Damit betrug die Gesamtschutzquote 37,7 %.

Verstehen lässt sich die hohe Anerkennungsquote schon, wenn man bedenkt, dass knapp ein Drittel aller Asylsuchenden aus dem Irak kam. Irakische Schutzsuchende wurden zu rund 78 % anerkannt. Hohe Schutzquoten gab es auch bei Flüchtlingen aus Afghanistan (ca. 45 %), dem Iran (ca. 37 %), der Russischen Föderation (ca. 22 %) und Syrien (ca. 19 %) – allesamt Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in Deutschland.

Die ungewohnt hohen Anerkennungsquoten der letzten Jahre zeugen davon, dass das Bundesamt und die Politik dazu gelernt haben und Anerkennungsquoten »nahe Null« die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung wenig überzeugend erscheinen lassen. Offenkundig tut man sich auch bei sehr niedrigen Flüchtlingszahlen leichter, Gruppen von Verfolgten als solche zu akzeptieren. Dennoch bleiben die Anerkennungsquoten nur die eine Seite der Medaille: Dublin- und Widerrufsverfahren zeugen von wenig Einsicht in menschenrechtliche Erfordernisse.

Verhinderter Schutz durch Dublin II

Unvermindert hoch war 2008 die Zahl der Asylanträge, die das BAMF mangels Zuständigkeit gar nicht erst bearbeiten wollte. In 6.363 Fällen (2007: 5.390) bat die Bundesrepublik ein anderes europäisches Land um Übernahme der Betroffenen. Über ein Viertel (28,8 %) der in Deutschland Schutzsuchenden ist so ins europäische Asylzuständigkeitssystem – Dublin II – geraten. Demgegenüber wurde aber nur in 3.124 Fällen ein Übernahmeersuchen von anderen Staaten an die bundesdeutsche Behörde gerichtet.

Hauptbetroffene von deutschen Übernahmeersuchen waren irakische Flüchtlinge mit 19 %. Sie sollten zumeist nach Griechenland überstellt werden, ungeachtet der dortigen eklatanten Defizite im Asylsystem und der Aufnahme. 2.535 Asylsuchende wurden 2008 in andere europäische Länder abgeschoben – auch dies eine deutliche Steigerung gegenüber 1.913 im Jahr 2007. 1.774 Flüchtlinge sind 2008 nach Deutschland überstellt worden. Im Ergebnis setzt sich der Trend fort, dass Deutschland immer mehr Flüchtlinge an andere Staaten abgibt, und für immer weniger Flüchtlinge aus dem EU-Ausland die Verantwortung übernehmen muss.

Tausendfache Widerrufsverfahren

2008 hat das Bundesamt in 36.906 Fällen geprüft, ob ein früher gewährter Flüchtlingsstatus widerrufen werden könnte. 17,4 % dieser Prüfungen (6.433 Fälle) führten zum Entzug der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes. Damit hat die Asylbehörde im letzten Jahr fast so viele Widerrufe wie Anerkennungen ausgesprochen. Die anhaltend hohe Zahl der Widerrufsverfahren 2008 erklärt sich dadurch, dass das Bundesamt zahlreiche vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erfolgte Flüchtlingsanerkennungen bis Ende des Jahres 2008 zu überprüfen hatte. Ein immenser Verwaltungsaufwand wurde betrieben, um Flüchtlinge, die teilweise schon viele Jahre integriert und – eigentlich – rechtlich sicher in Deutschland leben, in unnötige Verunsicherung zu stürzen.

Mit dem Jahr 2009 gehören die Massenwiderrufsverfahren der Vergangenheit an. Der Mechanismus bleibt jedoch erhalten: Seit 2005 schreibt das Zuwanderungsgesetz eine Regelüberprüfung der Flüchtlingsanerkennung nach drei Jahren vor. Nur wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung weiter vorliegen, wird von einem Widerruf abgesehen, und erst dann erhält ein Flüchtling eine Niederlassungserlaubnis.

Im Visier des Bundesamts standen 2008 besonders Flüchtlinge aus der Türkei, die meisten davon Kurdinnen und Kurden. In 3.403 Fällen (45 Prozent aller Türkei-Widerrufsverfahren) wurde der Schutzstatus entzogen und behauptet, die Flüchtlinge seien nicht mehr gefährdet. Diese Widerrufe sind offenbar politisch gewünscht – von Mitarbeitern des Bundesamtes war zu hören, dass hier das Bundesinnenministerium einwirke. Rechtlich bleibt die Widerrufspraxis höchst fragwürdig: Im Klageverfahren hatten viele Flüchtlinge Erfolg. Die Verwaltungsgerichte stellten fast immer fest, dass bei einer Rückkehr der Betroffenen in die Türkei weiterhin Verfolgungsgefahr bestehe. Trotz des Reformprozesses kämen Folter und Willkür immer noch häufig vor. Zum Teil wiesen die Gerichte sogar darauf hin, dass sich die Menschenrechtslage in der Türkei zuletzt wieder drastisch verschlechtert habe.

Härtefälle – unterschiedliche Chancen in den Bundesländern

Seit 2005 können Menschen als humanitäre »Härtefälle« nach § 23a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ende 2008 lebten insgesamt 4.567 solcher »Härtefälle« in Deutschland (BT-Drs. 16/11840). Härtefallpolitik und -praxis unterscheiden sich in den Bundesländern jedoch stark. Durch eine Gegenüberstellung der »Härtefallquote« eines Bundeslandes (im Vergleich mit den anderen Bundesländern) und seiner Aufnahmequote für Asylsuchende (nach dem Königsteiner Schlüssel) lassen sich einige Tendenzen ablesen, auch wenn die Quoten nicht umstandslos vergleichbar sind. Ein großzügiger Umgang mit Härtefällen ist danach in den Bundesländern Berlin (28,8 % aller Härtefälle im Bundesgebiet gegenüber einer Aufnahmequote von nur 5 %) und Saarland (3,9 % zu 1,2 %) anzunehmen. Besonders restriktiv bei der Beurteilung von Härtefällen handeln die Bundesländer Bayern (3 % zu 14,9 %) und Niedersachsen (0,7 % zu 9,3 %). Für Rheinland-Pfalz dürfte gelten, dass eine relativ geringe Härtefallquote wohl auch damit zu tun hat, dass dort durch eine liberale Anwendung sonstiger Regelungen (Bleiberechtsregelung, § 25,5 AufenthG) unter Umständen weniger humanitäre Härtefälle durch die Maschen fielen.

 

 


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