Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Mai 2010, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, ist die rechtsverbindliche Rücknahme-Erklärung der Bundesregierung nun bei der UN in New York hinterlegt. Durch diesen formalen Akt wird der Weg freigemacht, hier lebenden Flüchtlingskindern die gleichen Rechte zu gewähren wie allen anderen Kindern auch.
Die gesetzliche und institutionelle Diskriminierung von Flüchtlingskindern muss beendet werden. Dazu gehört die vorbehaltlose Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte auch für Flüchtlingskinder und die Verankerung des Kindeswohls als Grundprinzip und Leitmotiv der Konvention in allen Kinderflüchtlinge betreffenden gesetzlichen und rechtlichen Regelungen. Das betrifft beispielsweise den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialgesetzgebung, des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
PRO ASYL fordert ein gemeinsames gesetzliches Vorgehen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Bisherige Äußerungen lassen erkennen, dass der Gesetzgeber keinerlei Anlass sieht, eine Anpassung vorzunehmen. Wenn Flüchtlingskinder ejdoch nicht endlich die ihnen zustehenden Rechte bekommen, wäre das unglaubwürdig und reine Symbolpolitik.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 durch Deutschland nur unter Vorbehalt ratifiziert. Demnach kamen die Kinderrechte nach der UN-Konvention in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Minderjährige in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden und in Abschiebungshaft genommen werden können.
Weitere Informationen: Positionspapier "Flüchtlingskinder in Deutschland"
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