Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen: Kollaboration mit einem menschenrechtsverletzenden Regime
Das am 14. Juli 2008 geschlossene „Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen“, das inzwischen in Kraft getreten ist, schwebt als Damoklesschwert über in Deutschland lebenden, oftmals langjährig geduldeten Flüchtlingen – nicht nur Syrern, sondern auch Palästinensern und Staatenlosen. Syrien wird als Vertragspartei behandelt, als handele es sich um einen Rechtsstaat. Dabei gehört Syrien seit Jahrzehnten zu den menschenrechtlichen Problemfällen. Seit 1963 befindet sich das Land im Ausnahmezustand. Das erlaubt es den Geheimdiensten, ohne jegliche Kontrolle gegen jeden der Opposition Verdächtigten vorzugehen. Willkürliche Verhaftungen, Inhaftierungen ohne Anklage, systematische Folter sind an der Tagesordnung.
Niemand bestreitet, dass man auch mit solchen Regimen diplomatische Beziehungen pflegen muss. Syriens Rolle im Kräftefeld des Nahen Ostens ist keine unbedeutende. Doch der Damaszener Frühling ist seit langem vorbei.
Der Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes zu Syrien sieht die Verschlechterung der Lage, stuft jedoch die Probleme herunter: zu „vereinzelten folterbedingten Todesfällen“.
Mag das AA nur Einzelfälle kennen - die Brutalität hat System. Wer mit einem solchen Regime Rückübernahmeabkommen schließt, der kollaboriert. Hindert das Grand Design der Außenpolitik Bundesaußenminister Steinmeier, sich eindeutig zu äußern? Oder ist es der Druck der Innenpolitik, Flüchtlinge endlich abzuschieben, denen die syrischen Behörden bisher keine Papiere gegeben haben, was in vielen Fällen ihr einziger Schutz war? Den Kritikern antworten ließ Steinmeier seinen Staatsminister Günter Gloser. Am 8. September 2008 stellte der auf entsprechende Nachfragen fest: Das Abkommen wirke sich nur auf Personen aus, deren Ausreisepflicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren bereits festgestellt wurde. Da dürften sich die Herren in den Verhörzentralen der syrischen Sicherheitsdienste ins Fäustchen lachen über so viel Rechtsstaatlichkeit.
Die Geschichte der deutsch-syrischen Beziehungen ist delikat. Über die Pendeldiplomatie von Geheimdiensten und Polizeidelegationen nach dem 11. September berichtete der Spiegel bereits im Jahr 2004. Dabei ging es nicht immer nur um Terrorismus, sondern auch um Flüchtlinge. Nach deutschen Geheimdienstquellen soll der militärische Geheimdienst Syriens zumindest zeitweilig in Großschleusungen selbst verwickelt gewesen sein. Der Spiegel referierte eine BND-Theorie zum Interesse der Syrer an der organisierten Fluchthilfe: „Außerdem sollen sie von den Schleppern Tipps bekommen, welcher Flüchtling bereit wäre, die syrische Exilgemeinde in Europa auszuhorchen,....“ Demnach kennt der BND das Interesse der Syrer, die Diaspora zu bespitzeln. Vertrauenswürdige Burschen fürwahr, mit denen man Abkommen schließt. Hier spitzeln, dort foltern?
Das Rückübernahmeabkommen ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten ein Irrwitz. Kein außenpolitisches Interesse kann seine Umsetzung rechtfertigen. Vom Kanzlerkandidaten wird man eine Positionierung erwarten müssen, die der Außenminister bisher vermied.
Martin Link / Kai Weber
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