Auf hoher See

Gelten Menschenrechte und das Flüchtlingsrecht auch auf hoher See?

An den europäischen Küsten spielen sich dramatische Szenen ab. Tausende von Menschen sterben bei dem Versuch, in seeuntüchtigen Booten auf die Kanarischen Inseln, nach Malta oder nach Griechenland zu gelangen. Die verstärkten Kontrollen und der Aufbau der EU-Grenzschutzagentur Frontex haben dazu geführt, dass Flüchtlinge und Migranten immer kleinere Boote benutzen. Aus dem Jahresbericht von Frontex, Presseberichten und zahlreichen Berichten von Flüchtlingen ergibt sich, dass Boote auf dem Meer gestoppt, abgedrängt, zurückeskortiert oder gar zurückgeschleppt werden. Davon sind auch Menschen aus Staaten wie Irak, Afghanistan, Somalia, Eritrea etc. betroffen, die schutzbedürftig sind. Ihnen wird somit der Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention verweigert.

Die Bundesregierung hat wiederholt die Auffassung vertreten, dass der Grundsatz des Non-Refoulements der Genfer Flüchtlingskonvention seine Wirkung erst bei territorialem Gebietskontakt entfalte. Eine Äußerung zur Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention und von EU-Richtlinien gibt es bisher nicht.

Die Stiftung Pro Asyl hat zusammen mit dem Forum Menschenrechte und amnesty international deshalb das Gutachten "Menschen- und flüchtlingsrechtliche Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See" in Auftrag gegeben. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich sowohl aus seerechtlichen als auch europarechtlichen, menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen ergibt, dass die Zurückweisung, das Zurückeskortieren, die Verhinderung der Weiterfahrt, das Zurückschleppen bzw. die Verbringung in nicht zur EU gehörende Küstenländer europäischen Grenzschützern verboten ist, solange das Verfahren der administrativen und gerichtlichen Überprüfung des individuellen Schutzbegehrens der potentiell schutzbedürftigen Betroffenen auf europäischem Territorium nicht abgeschlossen ist.

Mit einer viel beachteten Pressekonferenz zum Tag des Flüchtlings wurden die Ergebnisse Ende September 2007 der Öffentlichkeit präsentiert. Gleichzeitig haben wir verschiedene Mitglieder der Bundesregierung angeschrieben mit der Forderung, sich für eine strikte Beachtung der internationalen Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts einzusetzen. Dies müsse für Einsätze der einzelnen Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen als auch bei Frontex-Einsätzen gelten. Es müsse sichergestellt werden, dass an der Grenze und auf dem Meer keine rechtsfreien Räume entstehen.

Das Gutachten wurde nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch und Spanisch veröffentlicht und auch unseren europäischen Partnern zur Verfügung gestellt.

[zurück]

Griechenland und die Menschenrechte

Dokumentation systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die griechische Küstenwache

Bei zwei Recherchemissionen im Juli/August und im Oktober 2007 haben Vertreter von PRO ASYL im Auftrag der Stiftung Pro Asyl gemeinsam mit der griechischen Vereinigung der Rechtsanwälte für die Verteidigung der Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten die Situation an der EU-Außengrenze in der Ägäis untersucht. Der Schwerpunkt der Recherche lag beim Umgang griechischer Behörden mit Flüchtlingen vor und auf den ostägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos. Die Rechercheure sprachen mit mehr als 100 Flüchtlingen, Vertretern der griechischen Küstenwache und der Behörden.

Das Ergebnis der Recherche ist schockierend. Systematische Menschenrechtsverletzungen finden statt:

  • Die griechische Küstenwache misshandelt systematisch neu ankommende Flüchtlinge. Sie versucht, Flüchtlingsboote zu blockieren und aus den griechischen Territorialgewässern zurückzudrängen. Dabei werden Tote in Kauf genommen.
  • Bootsinsassen werden auf unbewohnten Inseln ausgesetzt oder auf dem offenen Meer ihrem Schicksal überlassen.
  • Die Polizei inhaftiert völkerrechtswidrig alle Flüchtlinge und Migranten bei ihrer Ankunft auf den Inseln – auch Minderjährige. Ausnahmslos und unter Bruch des Völkerrechts wird gegen alle Neuankommenden eine Abschiebungsanordnung verhängt.
  • Die Inhaftierten werden ohne Informationen über ihre Rechte und ohne juristischen Beistand gelassen.
  • Alle drei von der Delegation besuchten Haftlager bieten unhaltbare Lebensbedingungen. Die Umstände der Inhaftierung kommen einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung gleich.

Die Recherche wurde durchgeführt von Rechtsanwältin Marianna Tzeferakou (Vereinigung der Rechtsanwälte für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten in Athen), Karl Kopp (Europareferent von PRO ASYL), Günter Burkhardt (Geschäftsführer) und Elias Bierdel, der im Auftrag der Stiftung Pro Asyl tätig war. Pro Asyl und die Vereinigung der Rechtsanwälte für die Verteidigung der Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten veröffentlichen die Dokumentation unter dem Titel "The truth may be bitter, but it must be told" in Brüssel und Athen.

Am 29. Oktober 2007 wurde die Dokumentation zugleich in Brüssel und Athen der europäischen Öffentlichkeit vorgestellt. Es wurden die europäischen Gremien aufgefordert, vor dem Hintergrund der eklatanten Missstände und Menschenrechtsverletzungen in Griechenland sofort zu handeln.

Mit zahlreichen Briefen hat PRO ASYL die EU-Kommission, das Europaparlament, den Menschenrechtskommissar des Europarats, das Antifolterkomitee des Europarats (CPT) und die deutsche Bundesregierung angeschrieben und darum gebeten, aktiv zu werden. Es könne nicht hingenommen werden, dass das EU-Mitglied Griechenland Regeln des Völkerrechts und die Menschenrechte massiv verletzt. Die Praktiken griechischer Grenzbeamter und der Küstenwache stellen eine eklatante Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention und europäischer Richtlinien dar. Solange die systematisch erfolgenden Menschenrechtsverletzungen nicht abgestellt sind und Griechenland kein adäquates Aufnahmesystem für Flüchtlinge installiert hat, ist es unverantwortlich, Flüchtlinge nach Griechenland abzuschieben.

[zurück]

Menschenrechtspreis 2007

PRO-ASYL-Hand an José Palazón Osma und Maite Echarte Mellado verliehen

Die Stiftung würdigte damit den mutigen Einsatz der beiden Vertreter der spanischen Kinderrechtsorganisation PRODEIN (Asociación Pro Derechos de la Infancia) für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten an der europäischen Außengrenze in und um Melilla.

PRODEIN steht nach Ansicht der Stiftung für ein anderes Europa, ein Europa der Menschlichkeit und Solidarität. Das Engagement von PRODEIN mache Mut. Mit der Verleihung der PRO-ASYL-Hand setzte die Stiftung ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit PRODEIN. Seit Jahren dokumentiert die spanische Organisation Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen, die an der spanischen Enklave Melilla versuchen, nach Europa zu gelangen. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder zum Ziel öffentlicher Anfeindungen. Durch konkrete humanitäre Unterstützung, kontinuierliche Appelle an die verantwortlichen Politiker und gerichtliche Verfahren konnten José Palazón und Maite Echarte vielen Betroffenen aus ihrer verzweifelten Lage helfen. Ihr besonderer Einsatz gilt Flüchtlingskindern.

Im Vorfeld der Preisverleihung hatte der Förderverein PRO ASYL bereits die Regierungschefs Marokkos und Spaniens und die damalige EU-Ratspräsidentin Merkel zu einer Entschärfung der Grenzanlage und zur Einhaltung der Menschenrechte aufgefordert. Mehrere Tausend Menschen begleiteten diesen Appell mit dem Einsenden von Postkarten an die verantwortlichen Politiker. Die positive Resonanz hat verdeutlicht, dass die Situation in Melilla uns in einem zusammenwachsenden Europa unmittelbar betrifft. Das Präsidentenbüro der spanischen Regierung reagierte mit einem vierseitigen Brief, in dem es u.a. heißt: "Im Sinne der kompromisslosen Achtung der Menschenrechte der Migranten und um das Risiko zu minimieren, das sich aus einem möglichen Unfall bei dem Versuch ergibt, den Grenzzaun aus einer Höhe von sechs Metern (an der höchsten Stelle) zu überwinden, erteilte das Innenministerium der Konstruktionsfirma den Auftrag, die Konstruktion zu überprüfen, spitze hervorstehende Elemente abzufeilen bzw. abzuschwächen und sogar auch jene Teile mit einem Gummischutz zu versehen, an denen sich die Menschen verletzen könnten bei dem Versuch, über den Zaun zu springen." Diese Antwort war aus Sicht des Flüchtlingsschutzes nicht befriedigend. PRO ASYL forderte die spanische Regierung auf, die "Verteidigung und Förderung der Menschenrechte" tatsächlich zum Eckpfeiler der spanischen Politik zu machen und es nicht bei kosmetischen Korrekturen dieses neuen Eisernen Vorhangs zu belassen.

[zurück]

Flüchtlinge vor Ort

"Musik als Botschafter gegen Rassismus"

Die Stiftung Pro Asyl möchte insbesondere auch Flüchtlinge vor Ort ganz konkret unterstützen. Beispielhaft sei hier das Projekt "Musik als Botschafter gegen Rassismus" genannt. Diese Initiative von Flüchtlingen in Brandenburg versucht, mit ganz unterschiedlichen, vielfältigen Aktionen die Öffentlichkeit über Rassismus und Diskriminierung aufzuklären. Zudem sollen Opfer von rassistischen Übergriffen ermutigt werden, über ihre Erlebnisse in der Öffentlichkeit zu sprechen. Das von der Stiftung unterstützte Musikprojekt dient als Ausgangspunkt für vielfältige Aktionen, bei denen die künstlerische Ausdrucksform im Vordergrund stehen soll. Es sollen zum Beispiel Musiktexte auf Deutsch, Französisch und Englisch entstehen, die auf den konkreten Erfahrungen von Flüchtlingen beruhen.

[zurück]

Internes

Rat und Vorstand der Stiftung Pro Asyl neu berufen.

Im Oktober 2007 wurde der Rat der Stiftung Pro Asyl vom Vorstand des Fördervereins Pro Asyl neu berufen. Der Rat besteht seither aus Dr. Jürgen Micksch (Vorsitzender), Sigrid Ebritsch (stellvertretende Vorsitzende), Hubert Heinhold und Christian Petry. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens, entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beaufsichtigt den Vorstand. Ihm obliegt auch die Festlegung von Prioritäten des Stiftungszweckes.

Auch der Vorstand der Stiftung wurde im Oktober 2007 durch den Stiftungsrat neu berufen und besteht nun aus Günter Burkhardt (geschäftsführend) und Marei Pelzer. Die Amtszeit des Vorstandes dauert ebenfalls fünf Jahre. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, führt die Geschäfte der Stiftung und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates, für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks.

[zurück]

News

Konferenzbericht erschienen: Für das Recht zu gehen – und zu bleiben

20.12.10

PRO ASYL unterstützt Selbsthilfeprojekt in Mali  [more]

Leistungen für Asylbewerber verfassungswidrig? – Kein Thema

26.11.10

Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) ist gestern mit einem dürftigen Ergebnis zu Ende gegangen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Leistungen... [more]

Endlich anerkannt

10.11.10

Die Trägerin des Menschenrechtspreises 2009 der STIFTUNG PRO ASYL, Nissrin Ali, ist nach jahrelanger Ungewissheit endlich als Flüchtling anerkannt worden. Sie hat sich... [more]