Informationen zum Stiften
Was unterscheidet die Stiftung vom Förderverein PRO ASYL e.V.?
Ein gemeinnütziger Verein ist verpflichtet, seine Einnahmen kurzfristig, d.h. im Jahr und Folgejahr der getätigten Spende zu verwenden. Nur in engen Grenzen sind Bildung von Rücklagen oder Erhöhung des Vereinsvermögens zulässig. Damit ist es nicht möglich, langfristige Projekte frühzeitig zu finanzieren.
Anders eine Stiftung! Sie kann mittel- und längerfristige Projekte planen und umsetzen, indem sie ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, die nicht ausdrücklich zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind, finanziert.
Informationen rund ums Stiften: Auszüge aus dem neuen Gemeinnützigkeitsrecht
Wie kann ich die Stiftung PRO ASYL finanziell unterstützen?
- Eine Spende - egal in welcher Höhe - ist uns jederzeit willkommen und wird zur unmittelbaren Umsetzung der Stiftungsaufgaben verwendet, also z.B. für Projekte der Stiftung oder als Preisgeld für den Träger des Menschenrechtspreises der Stiftung PRO ASYL.
- Eine ausdrücklich als Zustiftung deklarierte Zuwendung erhöht das Stiftungsvermögen. Eine Zustiftung darf nicht für unmittelbare Zwecke verwendet werden, erhöht aber dauerhaft die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, die wiederum den Verfassungszwecken zugeführt werden.
- Vielen Menschen ist es ein Anliegen, durch die Übertragung von Vermögensteilen langfristig zur Entwicklung einer humanen Gesellschaft beizutragen. Mit einem Erbe oder Vermächtnis können Sie den Einsatz für verfolgte Menschen und Flüchtlinge nachhaltig und wirkungsvoll fördern. Für Fragen rund um das Thema Erbrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
- Sollten Sie erwägen, ein größeres Vermögen treuhänderisch zu übertragen, kann die Gründung einer eigenen Stiftung sinnvoll sein, die Sie im Rahmen der Stiftung PRO ASYL führen lassen. Auf diese Weise können Sie auch persönlich definierte Engagements wie z.B. die Einzelfallhilfe, kulturelle Projekte oder die Untersuchung von Fluchtursachen in bestimmten Regionen zum Anliegen Ihrer Stiftung bestimmen.
Gerade bei einer Erbangelegenheit oder der Gründung Ihrer eigenen Stiftung haben Sie sicher die eine oder andere Frage. Wenden Sie sich an uns! Wie Sie uns helfen wollen, ob mit einer Spende oder mit einer Zuwendung, entscheiden Sie selber. Gerne beraten wir Sie dabei!
Kontakt
Postalische Anschrift
Stiftung PRO ASYL
Postfach 160624
60069 Frankfurt am Main
Telefon
069 242314-13
E-Mail
stiftung@proasyl.de
Internet
www.stiftung-proasyl.de
Spendenkonto
Konto-Nr. 1013701012
KD Bank eG
BLZ 350 601 90
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE17 3506 0190 1013 7010 12
