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Verfahren nach der Dublin II-Verordnung

Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2011

Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2010

Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2009

Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2008

 

 

Dublin-Überstellungen 2002 - 2009

Was bedeutet Dublin II?

Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates hinsichtlich von Asylverfahren. Diese Verordnung wurde am 18. Februar 2003 beschlossen und kommt seit dem 1. September 2003 in allen EU-Staaten und in den zwei Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island sowie seit 2008 in der Schweiz zur praktischen Anwendung. Mehr Informationen >>