Verfahren nach der Dublin II-Verordnung
Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2011
Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2010
Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2009
Übernahmeersuchen und Überstellungen Gesamtjahr 2008
Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates hinsichtlich von Asylverfahren. Diese Verordnung wurde am 18. Februar 2003 beschlossen und kommt seit dem 1. September 2003 in allen EU-Staaten und in den zwei Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island sowie seit 2008 in der Schweiz zur praktischen Anwendung. Mehr Informationen >>

