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Zahlen und Fakten 2010

Höhere Asylantragszahlen

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Jahr 2010 41.332 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr mit 27.649 Erstanträgen stieg die Zahl damit um knapp 50 % an. Einer der wesentlichen Gründe, dass sich die Zahl der Asylanträge erstmals seit Jahren signifikant erhöht hat, ist die Tatsache, dass sich die Situation in einigen Kriegs- und Krisenstaaten weiter verschärft hat. So z. B. im Iran, in Afghanistan und in Somalia. Die Zahl afghanischer Asylsuchender stieg im Vergleich zu 2009 um 75 % an, aus dem Iran wurden 111,5 % mehr Asylanträge gezählt, die Zahl somalischer Asylsuchender stieg um 456 %.

Darüber hinaus haben auch die Asylanträge von Staatsangehörigen aus Serbien und Mazedonien deutlich zugenommen – diese beiden Herkunftsstaaten stehen auf Platz 3 und 5 der Hauptherkunftsländer. Extrem schwierige Lebensbedingungen, fortdauernde extreme Diskriminierung, mangelnder polizeilicher Schutz vor rassistischen Übergriffen, unter denen insbesondere Roma in diesen Staaten leiden, spielen hier eine große Rolle. Viele hofften nach dem Wegfall der Visumspflicht, dieser Situation entkommen zu können. Druck auf diese beiden Herkunftsstaaten führte zu verschärften Ausreisekontrollen, was sich in den mittlerweile im Sinken begriffenen Antragszahlen widerspiegelt.

Obwohl die Zahl der Asylsuchenden damit im dritten Jahr hintereinander stieg, liegt sie genau im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Bezogen auf die letzten 20 Jahre ist sie deutlich unter dem Durchschnitt.

Steigende Antragszahlen – sinkende Schutzquoten?

Unter Einbeziehung der Asylfolgeanträge hat das BAMF 48.187 Entscheidungen getroffen. Lediglich 643 Personen oder 1,3 % wurden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt. Den Flüchtlingsstatus gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG (entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention) erhielten 7.061 Personen oder 14,7 % zuerkannt. Zusammengerechnet wurde damit nur in 7.704 Fällen bzw. 16 % aller Entscheidungen die Flüchtlingseigenschaft anerkannt.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit die Chance, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, weiter verringert – 2009 erhielten noch 28,2 % den Flüchtlingsstatus. Dazu kommen Abschiebungsverbote (so genannter subsidiärer Schutz) bei 2.691 Personen oder 5,6 % der Fälle. Diese Quote blieb im Vergleich zu 2009 mit ebenfalls 5,6 % stabil.

Die Entwicklung der Gesamtschutzquote (= Flüchtlingsanerkennungen plus subsidiärer Schutz) ist kaum nachvollziehbar. Offensichtlich lässt sich ein Zusammenhang zwischen steigenden Asylantragszahlen und sinkenden Schutzquoten feststellen. War in den Jahren 2007 und 2008 – bei einem sehr niedrigen Niveau neuer Asylanträge – die Entscheidungspraxis relativ generös, so begannen die Anerkennungsquoten bereits im Jahr 2009, als die Zahl der Asylanträge erstmals seit vielen Jahren etwas deutlicher anstieg, zu sinken. Und dies, ohne dass sich die Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen oder die Situation in diesen signifikant verändert hätten.

Im Jahr 2010 kann eine Fortsetzung dieses Trends beobachtet werden und dies hat keineswegs nur mit den schlechten Chancen von serbischen und mazedonischen Asylsuchenden zu tun. Besonders deutlich wird der Zusammenhang zwischen steigenden Asylantragszahlen und sinkenden Schutzquoten am Beispiel somalischer Asylsuchender: deren Zahl stieg von 346 im Jahr 2009 auf 2.235 im letzten Jahr. Dies ist ein Plus von 456 %. Die Schutzquote somalischer Staatsangehöriger sank dagegen von knapp über 80 % auf rund 50 %.

Asylerstanträge in Deutschland 2010

Viele Widerrufsverfahren

Im Jahr 2010 gab es 15.420 Entscheidungen darüber, ob der Schutzstatus zu widerrufen sei. Wer im Asylverfahren anerkannt wird, muss sich nach 3 Jahren einer erneuten Prüfung unterziehen, ob weiterhin Schutzbedürftigkeit vorliegt.

Doch auch wenn diese obligatorische Prüfung nicht zum Verlust des Status führt, kann jederzeit ein erneutes Widerrufsverfahren eingeleitet werden, was für die Betroffenen eine große psychische Belastung und Verunsicherung bedeutet: Der Verlust der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes kann den Verlust aufenthaltsrechtlicher Privilegien bis hin zur Ausreisepflicht bedeuten, im schlimmsten Fall die Abschiebung.

Von den über 15.000 Verfahren endeten 2.538 mit einer Widerrufsentscheidung durch das BAMF. Damit kam es in 83,6 % der vom BAMF entschiedenen Fälle nicht zu einem Verlust des Schutzstatus. Von den ausgesprochenen Widerrufen wurde in den letzten Jahren nur weniger als ein Viertel von den Gerichten bestätigt. Seit der obligatorischen Einführung der Widerrufsverfahren mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 widerrief das BAMF in 39.000 Fällen.

Dublinverfahren unverändert hoch

Im Jahr 2010 gab es 9.432 Übernahmeersuchen Deutschlands an die Dublin II-Mitgliedsstaaten. Demgegenüber wurden von den Dublin II-Mitgliedstaaten 2.885 Übernahmeersuchen an Deutschland gestellt.

In diesen Dublinverfahren geht es darum, ob die Zuständigkeit für ein Asylverfahren an einen anderen Staat gegeben wird. Im Kern besagt die Dublin-II-Verordnung, dass derjenige Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, über den die Einreise in die EU erfolgte. Aufgrund der geografisch günstigen Lage profitiert Deutschland damit sehr stark von dieser Zuständigkeitsregelung, wie obige Zahlen belegen. 2010 gingen die meisten Übernahmeersuchen Deutschlands an Griechenland (2.458), Italien (1.159) und Polen (1.128).

Damit blieben Bundesamt und Bundesinnenministerium noch im Jahr 2010 ihrer Linie treu, weiterhin Flüchtlinge nach Griechenland abzuschieben, obwohl das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen Abschiebungen nach Griechenland vorläufig ausgesetzt hatte. In Griechenland droht Asylsuchenden die Obdachlosigkeit. Es gibt dort keinerlei Versorgung, ein Asylsystem ist faktisch nicht vorhanden. Nach Griechenland abgeschoben wurden letztlich 55 Personen, weil ein Großteil der Verwaltungsgerichte den Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts folgte und Abschiebungen nach Griechenland aufgrund der katastrophalen Lage aussetzte.

Um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden, das Betroffenen möglicherweise mehr Rechtsschutz verschafft hätte, hat das Bundesinnenministerium im Januar 2011 seine Praxis geändert und alle Abschiebungen nach Griechenland für ein Jahr gestoppt. In diesem Zeitraum übernimmt Deutschland die Zuständigkeit für diese Asylverfahren. Obwohl die Abschiebungszahlen nach Griechenland im Jahr 2010 vergleichsweise gering waren, profitierte Deutschland auch in Bezug auf die tatsächlichen Abschiebungen sehr stark vom Dublinverfahren. Mehr als doppelt so viele Flüchtlinge wurden im Rahmen von Dublin II aus Deutschland abgeschoben (2.847) als aufgenommen (1.306).

Asyl im europäischen Vergleich


In der Europäischen Union wurden im letzten Jahr 235.928 Asylanträge gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr mit 246.303 Asylanträgen sank die Zahl damit um 4,2 %. Hauptherkunftsländer waren Serbien (inkl. Kosovo) mit 26.726 Asylanträgen, Afghanistan (19.566), die Russische Föderation (16.648), der Irak (14.506) und Somalia (13.885). Diese fünf Herkunftsstaaten machten damit fast 40 % aller Asylanträge in der EU aus.

Die meisten Asylanträge wurden mit 47.790 in Frankreich verzeichnet, gefolgt von Deutschland (41.332) und Schweden (31.820). Ein völlig anderes Bild ergibt sich jedoch, wenn man die Asylantragszahlen in Relation zur Einwohnerzahl setzt. Bei diesem Vergleich wird deutlich, dass vor allem kleine Staaten mit wesentlich geringeren Aufnahmekapazitäten vergleichsweise hohe Asylantragszahlen zu verzeichnen haben. Hier liegt Schweden mit 3,4 Asylanträgen pro 1.000 Einwohnern vorne. Dahinter folgen Zypern (3,2 Asylanträge pro 1.000 Einwohner), Belgien (1,9) und Luxemburg (1,5). Deutschland liegt mit 0,5 Anträgen pro 1.000 Einwohnern auf Platz 11 und somit im Mittelfeld der 27 EU-Staaten. Im Vergleich der letzten fünf Jahre liegt Zypern vor Malta und Schweden, Deutschland kommt auf Rang 13.

vgl. Asylanträge im europäischen Vergleich (pro 1000 Einwohner) 2010