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26.10.2006

PRO ASYL: Katalog der Grausamkeiten

35 Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium zur erneuten Verschärfung des Zuwanderungsrechts

Bereits in den ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung von Asyl- und Migrations-Richtlinien der EU hat das Bundesinnenministerium zu Beginn des Jahres unzählige Verschärfungen eingebracht, obwohl die Mindeststandards der EU eigentlich zu Verbesserungen der deutschen Rechtslage führen müssten.

Die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs wurde von den Ergebnissen der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes abhängig gemacht, die die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verabredet hatten. PRO ASYL hatte sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Evaluierung beteiligt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Bundesinnenministerium hat neben der Zivilgesellschaft insbesondere Ausländerbehörden und die Landesinnenministerien angehört. Im Juli 2006 hat das Bundesinnenministerium einen Evaluierungsbericht herausgegeben und fast ausschließlich weitere Verschärfungen als Ergebnis der Evaluierung präsentiert. "Anpassungsbedarf" beim Zuwanderungsgesetz bedeutet in der Lesart des Bundesinnenministeriums regelmäßig die Verschlechterung der Rechtsposition von Migranten und Flüchtlingen. Mit dem Evaluierungsbericht soll offensichtlich eine weitere Verschärfungswelle im Ausländerrecht vorbereitet werden. Es deutet vieles darauf hin, dass diese Änderungsvorschläge nun umfassend in das geplante Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz eingearbeitet werden sollen.

Dieser Katalog der Grausamkeiten hat mit einer weltoffenen und toleranten Gesellschaft nichts zu tun.

PRO ASYL, Katalog der Grausamkeiten

Stellungnahme von PRO ASYL zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes

 


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