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21.01.2009

Gendiagnostikgesetz

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21. Januar 2009 eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz) durchgeführt.
Sehr kritisch geäußert zum Thema haben sich im Rahmen von Stellungnahmen PRO ASYL und weitere Nichtregierungsorganisationen. Schwerpunkt der Kritik ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf Regelungen vorsieht, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für Ausländer aushebeln. Dies gilt insbesondere für § 17 Absatz 8 des Gesetzentwurfs, der genetische Untersuchungen zum Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses betrifft und damit die Bedingungen des Familiennachzugs.

 

Nachtrag: Das Gendiagnostikgesetz regelt genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten. Es tritt am 1. Februar 2010 in Kraft. Teile des Gesetzes gelten jedoch bereits seit dem 1. August 2009.


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