Dublin-Überstellungen nach Griechenland vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. Oktober zu Dublin-Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland verhandelt. Der Beschwerdeführer ist irakischer Staatsangehöriger, der in Deutschland Asyl begehrt. Aufgrund der EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin II wurde er auf Griechenland verwiesen, wo er sein Asylverfahren durchlaufen soll.
Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Überstellung nach Griechenland mit Beschluss vom 8.9.2009 (Az. 2 BvQ 56/09) vorläufig gestoppt. Nun wird Karlsruhe ein Grundsatzurteil fällen.
Griechenland steht seit Jahren in der Kritik wegen der Verletzung von Flüchtlings- und Menschenrechten. Trotzdem will Deutschland nach wie vor Asylsuchende dorthin zurückschicken. Dagegen wurden in allen wichtigen europäischen Asylländern Abschiebungen nach Griechenland gestoppt. Jeder EU-Staat kann die Asylverfahren übernehmen, wenn in einem anderen EU-Staat das Asylsystem keinen ausreichenden Schutz gewährt. Ob hierzu auch eine Pflicht besteht, dies wird für Deutschland nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.
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Am 12. Juli 2010 hat der Court of Appeal Großbritanniens ein Verfahren in einer drohenden Dublin-Überstellung nach Griechenland ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH angestrengt. Das Gericht hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. >> Mehr zum Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH
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