Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber das so genannte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz verabschiedet - Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz). PRO ASYL hat zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben: PRO ASYL-Stellungnahme v. 2.10.2008
Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren:
Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, Stand: 19.8.2008: BT-DRS 16/10288; Änderung durch Bundestag BT Drs. 16/10194. Verabschiedung nach Änderung durch den Bundesrat und erneuter Zustimmung von Bundestag: BR-Drs. 970/08
"Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV)", BR-Drs 840/08 (mit Begründung) sowie "Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) und der Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV)" (mit Begründung)
Härtefallregelung:
Mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz wurde unter anderem die Rechtsgrundlage für die Härtefallkommissionen entfristet.
Eine Übersicht über die Härtefallkommissionen von Andreas Schwantner (AI): Übersicht 12/2008
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