Sie sind hier: Home > Themen > Rechtspolitik > Aktuelles

Kritik an Visa-Warndatei

PRO ASYL hat am 17.2.2009 in einer Stellungnahme die geplante Einführung einer Einlader- und Warndatei in Visaangelegenheiten kritisiert.

Das Einladen von ausländischen Staatsangehörigen würde unter den Generalverdacht eines gefährlichen oder rechtsuntreuen Verhaltens gestellt. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger würden sich in einer Gefährderdatei wieder finden. Die geplante verdachtsunabhängige und anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren.

 

Arbeitsmigrations- steuerungsgesetz

Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber das so genannte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz verabschiedet - Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz). PRO ASYL hat zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben: PRO ASYL-Stellungnahme v. 2.10.2008 

Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren:

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, Stand: 19.8.2008: BT-DRS 16/10288; Änderung durch Bundestag BT Drs. 16/10194. Verabschiedung nach Änderung durch den Bundesrat und erneuter Zustimmung von Bundestag: BR-Drs. 970/08

"Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV)", BR-Drs 840/08 (mit Begründung) sowie "Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) und der Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV)" (mit Begründung)

Härtefallregelung:
Mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz wurde unter anderem die Rechtsgrundlage für die Härtefallkommissionen entfristet.
Eine Übersicht über die Härtefallkommissionen von Andreas Schwantner (AI): Übersicht 12/2008

 

Verschärfung des Zuwanderungsrechts

Deutschland wird unattraktiver, kälter und integrationsfeindlicher

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zugestimmt. Der Bundestag hatte bereits am 14. Juni das Gesetz passieren lassen. Das neue Gesetz wird mutmaßlich noch im Juli in Kraft treten. Das in der Öffentlichkeit eher als  "Zuwanderungsänderungsgesetz" bekannte Gesetzespaket trägt das Stigma der Verfassungswidrigkeit. Dennoch haben Bundestag und Bundesrat den Weg freigemacht für ein Gesetz, das Deutschland für Ausländer, zum Teil aber auch für Inländer, unattraktiver, kälter und integrationsfeindlicher macht.

Nach Auffassung von PRO ASYL löst der Gesetzentwurf das Problem der langjährig in Deutschland Geduldeten nur zu einem kleinen Teil, verschärft aber gleichzeitig die ausländerrechtlichen Probleme vieler anderer Migranten und Flüchtlinge. Insgesamt ist das Gesetz eine Mogelpackung. 

[Presseerklärung von PRO ASYL vom 5. Juli 2007]

Demo in Berlin, 21.5.07

Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien

PRO ASYL: Massive rechtsstaatliche Kritik an Gesetzentwurf bestätigt

21. Mai 2007: Die Kritik von PRO ASYL am geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien ist durch zahlreiche Stellungnahmen von Sachverständigen bestätigt worden.

Schwerwiegende Bedenken bestehen unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Die Ausgestaltung des so genannten subsidiären Schutzes insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Richtlinien. Die geplante Regelung missachtet die EU-Vorgabe eines individuell einklagbaren Schutzanspruches.
  • Massive rechtsstaatliche Bedenken bestehen gegen die Abschaffung des einstweiligen Rechtsschutzes bei Asylsuchenden, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig sein könnte. Ebenso würde das Rechtsstaatsprinzip verletzt, wenn Asylsuchende künftig allein wegen des Verdachts einer anderweitigen Zuständigkeit in Abschiebungshaft genommen werden sollen.
  • Den Ehegattennachzug von Ausländern vom Erwerb deutscher Sprachkenntnisse im Ausland abhängig zu machen, stellt eine Diskriminierung Staatsangehöriger bestimmter Herkunftsländer dar und verstößt gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz.

Angesichts dieser - nun auch durch zahlreiche Gutachter bestätigten - Bedenken fordert PRO ASYL eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. PRO ASYL appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf sorgfältig zu beraten und die kritisierten Regelungen nicht zu verabschieden.

[Presseerklärung von PRO ASYL zur Anhörung]

[Stellungnahme von PRO ASYL zum Gesetzentwurf]

Gegen Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes

Foto: Martin Horzella

Umsetzung von EU-Richtlinien wird zur Verschärfung des Asylrechts missbraucht! 

 

14.3.2007: In einer gemeinsamen Presseerklärung hat PRO ASYL in einem breiten Bündnis von flüchtlingspolitisch tätigen Organisationen den Gesetzentwurf zur "Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU" als flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt und integrationshemmend gewertet. Die Bundesregierung hat den Entwurf Ende März verabschiedet. Die erste Lesung im Bundestag fand am 26. April statt. Die Organisationen fordern, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden. Das Bündnis hat zu dem Gesetzentwurf eine umfassende juristische Stellungnahme (Langfassung / Kurzfassung) veröffentlicht.

 

Interkultureller Rat, PRO ASYL und DGB kritisieren Gesetzentwurf 

 

26.2.2007: In der öffentlichen Debatte um den Gesetzentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf die Frage einer bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung. Nicht im öffentlichen Bewusstsein ist, dass in dem aktuellen Gesetzentwurf unter dem Deckmantel der Umsetzung von EU-Richtlinien eine Vielzahl drastischer Verschärfungen im Ausländer- und Einbürgerungsrecht enthalten ist.

Interkultureller Rat, PRO ASYL und DGB haben zu dem Entwurf eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

[Presseerklärung]

Evaluierung von Zuwanderungsgesetz durch Bundesinnenminister

PRO ASYL: Katalog der Grausamkeiten

 

35 Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium zur erneuten Verschärfung des Zuwanderungsrechts

26.10.2006: Bereits in den ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung von Asyl- und Migrations-Richtlinien der EU hat das Bundesinnenministerium zu Beginn des Jahres unzählige Verschärfungen eingebracht, obwohl die Mindeststandards der EU eigentlich zu Verbesserungen der deutschen Rechtslage führen müssten.

Die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs wurde von den Ergebnissen der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes abhängig gemacht, die die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verabredet hatten. PRO ASYL hatte sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Evaluierung beteiligt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Bundesinnenministerium hat neben der Zivilgesellschaft insbesondere Ausländerbehörden und die Landesinnenministerien angehört. Im Juli 2006 hat das Bundesinnenministerium einen Evaluierungsbericht herausgegeben und fast ausschließlich weitere Verschärfungen als Ergebnis der Evaluierung präsentiert. "Anpassungsbedarf" beim Zuwanderungsgesetz bedeutet in der Lesart des Bundesinnenministeriums regelmäßig die Verschlechterung der Rechtsposition von Migranten und Flüchtlingen. Mit dem Evaluierungsbericht soll offensichtlich eine weitere Verschärfungswelle im Ausländerrecht vorbereitet werden. Es deutet vieles darauf hin, dass diese Änderungsvorschläge nun umfassend in das geplante Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz eingearbeitet werden sollen.

Dieser Katalog der Grausamkeiten hat mit einer weltoffenen und toleranten Gesellschaft nichts zu tun.

PRO ASYL, Katalog der Grausamkeiten

Stellungnahme von PRO ASYL zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes

 

Änderung des Zuwanderungsgesetzes

PRO ASYL: Mehr Abschottung, mehr Haft, weniger Integration

30.1.2006:Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Zuwanderungsgesetz ein Jahr nach In-Kraft-Treten zum zweiten Mal geändert werden soll. Notwendig ist eine Gesetzesänderung, um den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen aus elf EU-Richtlinien nachzukommen. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung die Richtlinienumsetzung zum Anlass nimmt, das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter zu verschärfen.

  • Verschärfte Abschottung: Flüchtlingen droht künftig regelmäßig die grenznahe Inhaftierung. Zurückweisungen an der Grenze sollen auf Verdacht erfolgen können.
  • Lückenhafte Richtlinienumsetzung: Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinien zum Flüchtlingsschutz und Abschiebungsschutz lückenhaft um.
  • Familienfeindliche Regelungen: Der Ehegattennachzug soll weiter erschwert werden. Damit wird das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt.
  • Mängel im Zuwanderungsgesetz nicht behoben: Nach einem Jahr Praxiserfahrung hat sich das neue Gesetz als untauglich erwiesen, den Missstand der Kettenduldungen zu beseitigen. Die Ausländerbehörden wenden das Gesetz so restriktiv an, dass nur wenige Dauergeduldete eine Chance haben ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf: die humanitären Regelungen müssen verbessert werden, um künftig Kettenduldungen zu vermeiden. Eine Bleiberechtsregelung ist nötig, um die vielen Altfälle unbürokratisch zu lösen.

PRO ASYL hat eine ausführliche Bewertung des Gesetzentwurfes erarbeitet:
[Stellungnahme von PRO ASYL, pdf.]

[Gesetzestext mit Begründung]

[Synopse geltendes Recht/Entwurf]

[zu den EU-Richtlinien]

 

Buchempfehlung:

Hubert Heinhold: Das Aufenthaltsgesetz

 

 

Erläuterungen für die Praxis

Seit Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Große Hoffnungen begleiteten sein Entstehen ebenso wie große Skepsis. Auf der einen Seite wurde durch das neue Gesetz die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention verbessert. Der Preis hierfür war jedoch eine erhebliche Schlechterstellung der Asylberechtigten. Zentraler Teil der neuen gesetzlichen Regelungen ist das Aufenthaltsgesetz. Für die Asylpraxis ist es von entscheidender Bedeutung.
Rechtsanwalt Hubert Heinhold, seit vielen Jahren als Asyl-Anwalt und Autor bekannt, führt mit seinem Buch in die komplexen aufenthaltsrechtlichen Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes ein. Prägnant und verständlich zeigt das Handbuch die Neuerungen auf und erläutert sie.

[Buch bestellen]

 

 

 

News

Persönlich heißt persönlich! Videoanhörungen von Asylsuchenden sind rechtswidrig

Der Einsatz von Video-Konferenztechnik bei der Anhörung von Asylsuchenden ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren mehr >>

EMGR schützt Asylsuchenden vor Abschiebung nach Italien

M.A.* sollte nach Italien abgeschoben und dabei von seiner Familie getrennt werden. Jetzt hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof dafür gesorgt, dass die... mehr >>

Willkürlicher Wegezoll für Flüchtlinge rechtswidrig

Eine Schikane weniger: Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die von der Ausländerbehörde im Saalekreis erhobene “Verlassensgebühr” für rechtswidrig erklärt. mehr >>