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12.05.2009

Illegalisierte: Recht auf Arbeit, Recht auf Lohn

Thema Ausbeutung Illegalisierter: In Hamburg hat sich im Dezember 2007 ein Arbeitskreis zusammengefunden. Eine Anlaufstelle soll Papierlosen die Wahrnehmung ihrer Arbeitsrechte ermöglichen. Mit einer der Aktiven, die von der unabhängigen Beratungsstelle für Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten, Café Exil, zum Arbeitskreis gestoßen ist, sprach Matthias Weinzierl.

Wie macht ihr die Anlaufstelle bei Papierlosen bekannt?

Unsere Anlaufstelle baut auf einem sehr großen Netzwerk auf. Wir haben über 70 Einrichtungen angeschrieben, die in Berührung mit Illegalisierten kommen. Diese sollen Illegalisierte an uns weitervermitteln, wenn sie arbeitsrechtliche Probleme haben. Die Medi-Stellen zur medizinischen Versorgung für Illegalisierte sind ein ganz wichtiger Partner, weil sie über gute Kontakte zu unserem Klientel verfügen. Persönliche Kontakte sind zudem hilfreich, weil die Leute dann wissen, welche Arbeit wir machen und nicht einfach blind an uns vermitteln.

Wie sieht eine Beratung bei euch aus?

Wir sind nur die allererste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen. Wir sind eine Beratungsstelle, die Illegalisierte über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklärt. Die meisten denken nämlich, weil sie »illegal« sind, verfügen sie über keinerlei Rechte. Wir überlegen dann gemeinsam, wie die praktische Umsetzung aussehen könnte. Sie müssen erst einmal Gewerkschaftsmitglied werden, weil die Gewerkschaften nur ihre Mitglieder vertreten. Wir geben unseren Klienten dann eine Bedenkzeit. Wenn sie danach wiederkommen und zum nächsten Schritt bereit sind, also sich anwaltlich vor einem Arbeitsgericht vertreten zu lassen, dann leiten wir das Anliegen umgehend an die Anwälte der Gewerkschaft weiter.

Kannst du uns anhand eines exemplarischen Falles eure Arbeit erklären?

Am Anfang unserer Arbeit haben wir uns auf den Fall der Peruanerin Anna S. konzentriert. Anna S. war als Haushaltshilfe drei Jahre lang in einem Haushalt beschäftigt und wurde massiv ausgebeutet. Sie hat dort geputzt und die Kinder versorgt. Sie musste sieben Tage die Woche bis zu 14 Stunden am Tag arbeiten und hat dafür etwa einen Euro Stundenlohn erhalten. Sie war mit einem für ein Jahr ausgestellten Au-Pair-Visum nach Deutschland eingereist und ist länger geblieben, was eine übliche Praxis ist. Die Gastfamilie hat ihren prekären Status total ausgenutzt. Sie haben ihr vorgehalten: »Du arbeitest du kannst hier schlafen, dir geht es doch eigentlich gut, was willst du denn eigentlich mehr?«

Wie ging es weiter?

Wir haben ihr gesagt, Arbeitsrechte gelten in Deutschland für alle, ganz egal, ob sie Papiere haben oder nicht, und alle haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsrechte vor Gericht einzuklagen. Anna S. hat diesen Schritt gewagt. Sie hat gewonnen und am Ende eine ordentliche Summe, mit der sie auch zufrieden war, von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.

Besteht nicht die Gefahr, dass ein Papierloser wegen seiner Illegalität belangt wird, wenn er seinen Arbeitgeber anzeigt?

Das Risiko einer Anzeige ist der entscheidende Punkt für unsere Arbeit. Papierlosen mit arbeitsrechtlichen Problemen muss bewusst sein, dass eventuell gegen sie ermittelt werden kann. Die Arbeitsrechte gelten zwar für alle, aber die Schwierigkeit besteht darin, diese einzufordern und durchzusetzen. Das Aufenthaltsgesetz enthält die so genannte »Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen«. Alle öffentlichen Einrichtungen müssen der Polizei einen illegalen Aufenthalt melden. Allerdings gilt diese Pflicht mit einer Einschränkung: Wenn zum Beispiel ein Richter Kenntnis über einen illegalen Aufenthalt hat, muss er dies weitergeben. Er ist aber nicht verpflichtet, illegalen Aufenthalt zu ermitteln. Das eröffnet uns einen wichtigen Spielraum, denn am Arbeitsgericht wird in der Regel nicht nach dem Aufenthaltsstatus gefragt. Es bleibt aber dennoch ein Risiko.

Was blüht dem Arbeitgeber, der Illegalisierte beschäftigt?

Die Beschäftigung Illegaler ist ebenfalls eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das betrifft vor allem Arbeitgeber, die illegale Beschäftigung im großen Stil, beispielsweise auf Baustellen, betreiben. Das ist ein Druckmittel für uns, welches bei Privatleuten gut wirkt, weil sie Angst um ihren Ruf und vor dem Gefängnis haben. In der Regel reicht das schon aus, etwas zu bewirken.

Sind die papierlosen ArbeitnehmerInnen untereinander vernetzt?

Das ist sehr unterschiedlich. Anna S. zum Beispiel hatte keinerlei Kontakte zu Landsleuten oder sozialen Einrichtungen. Andere leben schon seit Jahren in der Illegalität und haben sich ihre eigene Community aufgebaut oder gesucht. Es ist ja auch nicht so, dass eine Community aus Papierlosen bestehen würde. Innerhalb der Community gibt es viele, die einen gefestigten Aufenthalt haben. Diejenigen, die keine Papiere haben, werden dadurch aufgefangen.

Machen sich eure Beraterinnen und Berater eigentlich »strafbar«, wenn sie Illegalisierte unterstützen?

Das ist ein weit verbreitetes Gerücht. Wir bewegen uns hier in einem Graubereich. Man macht sich nur strafbar, wenn man Illegalisierten zu Aufenthalt verhilft oder bei ihrem illegalen Aufenthalt unterstützt. Also wenn man sie bei sich wohnen lässt, obwohl sie keine Papiere haben. Wenn man sie aber anderweitig unterstützt, indem man ihnen zum Beispiel Essen gibt oder eben ihre Arbeitsrechte durchsetzt, dann macht man sich nicht strafbar.

Die Arbeit mit Illegalisierten wird von der Angst begleitet, dass die Polizei unangekündigt vorbeischauen und die Ratsuchenden verhaften könnte.

Ich gehe davon aus, dass die Gewerkschaft ihr Hausrecht wahren wird und nicht mit der Polizei kooperiert. Zudem bietet natürlich so ein zehnstöckiges Gewerkschaftshaus, wo tausende von Menschen ein- und ausgehen, Schutz – weil natürlich nicht ersichtlich ist, wer von ihnen Papiere hat und wer nicht und die Polizei nicht jeden kontrollieren kann.

Auf was sollten Papierlose achten?

Es ist besonders wichtig, dass das Arbeitsverhältnis dokumentiert wird, denn alle Belege für eine erbrachte Arbeitsleistung können vor Gericht eine wichtige Rolle spielen. Deshalb raten wir unseren Besucherinnen und Besuchern, dass sie alles aufschreiben und festhalten sollen. Sie sollen aufschreiben, wo sie gearbeitet haben und für wen. Oft erzählen sie uns Sachen wie »Ich habe da für den Hans gearbeitet«. Dann müssen wir fragen: Kannst du dich an Firmenschilder erinnern? Wie heißt dein Arbeitgeber mit vollem Namen? Das notieren wir, damit wir diesen Hans dann als Andreas Müller identifizieren können, der belangt werden kann.

 

 


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