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Passend zum Thema zwei Broschüren:

„Menschen wie Menschen behandeln! Flüchtlinge in Deutschland: Für soziale Teilhabe und ein Leben in Würde.“
"AusgeLAGERt - Zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland" Sonderheft der Flüchtlingsräte

Lager in Deutschland

Etwa 40.000 Menschen in Deutschland werden gezwungen, in Lagern zu leben. Unter was für miserablen Umständen sie dort häufig untergebracht sind, zeigt die von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten erstellte Lagerkarte. Dort finden sich neben Fotos auch Informationen zu verschiedenen Standorten und den Bedingungen in den einzelnen Bundesländern. Mit dem Aufruf: „Schluss mit der sozialen Entrechtung von Flüchtlingen! Für ein Leben in Würde“ fordert PRO ASYL den Deutschen Bundestag auf, den Lagerzwang und das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

Für Informationen zu den Lagern in den einzelnen Bundesländern, einfach mit dem Mauszeiger über die roten Punkte auf der Karte fahren. Für ausführliche Informationen auf die roten Punkte klicken.

Sachsen-Anhalt

Lagerleben ist für Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Alltag. Sie werden von den Betroffenen auch »Dschungelheime« genannt, vor allem, wenn sie im ländlichen Niemandsland oder am Rande der Kommunen im Industriegebiet liegen. Immer wieder werden Flüchtlinge in der Abgeschiedenheit Opfer rechtsradikaler Übergriffe. Im Jahre 2009 gab es mehrere Attacken auf Flüchtlinge und ihre Familien in einem Lager im Bördelandkreis, das sich auf dem ehemaligen Grenzstreifen befindet.

Möhlau

Das Lager Möhlau ist eine ehemalige NVA-Kaserne in einem Waldstück drei Kilometer von dem kleinen Ort Raguhn entfernt. Das Lager ist in einem baufälligen, unhygienischen Zustand. Auch ältere und chronisch kranke Flüchtlinge müssen in dem abgeschiedenen Lager leben. Die medizinische Versorgung ist mangelhaft. Flüchtlinge beklagen sich, dass sie auch bei akuten Erkrankungen drei bis vier Tage auf einen Krankenschein und eine Behandlung warten müssen sowie über rassistische Übergriffe und Schikanen durch Ausländerbehörde und Personal. Mehrere Suizidversuche wurden in Möhlau begangen. Gegen die Lebensbedingungen in Möhlau regt sich Protest. Die Betroffenen fordern die Schließung des Lagers und ein menschenwürdiges Leben. Die Kreisverwaltung hat eine Überprüfung der Situation zugesagt. In einem offenen Brief an die Ausländerbehörde Wittenberg hatten sich die Flüchtlinge über die Situation in Möhlau beklagt: 

Auszug aus dem offenen Brief der Flüchtlinge in Möhlau: Unsere Lebensbedingungen sind nicht menschenwürdig und wir leben schon seit bis zu 15 Jahren in der ehemaligen NVA-Kaserne in Möhlau. Für den Lebensunterhalt bekommen die meisten von uns monatlich 2 Gutscheine à 66 Euro, die jeweils auf einmal eingelöst werden müssen, und zwar in vorgeschriebenen Supermärkten (Kaufland in Dessau, Penny), sowie monatlich 20 Euro Taschengeld. Dies gilt für Alleinstehende - eine Mutter und ihre jugendliche Tochter erhalten z.B. zusammen monatlich nur 30 Euro Taschengeld. Die wenigen, die ihren Lebensunterhalt in bar erhalten, sind ständig davon bedroht, bei der kleinsten Verfehlung ebenfalls nur noch Gutscheine plus Taschengeld zu bekommen. Von Möhlau aus gibt es nur eine einzige öffentliche Verkehrsverbindung, nämlich einen Bus, der morgens und nachmittags fährt (für die Kinder der Schulbus). Ansonsten müssen wir mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen. Urlaubsscheine, d.h. Genehmigungen zum Verlassen des vorgeschriebenen Aufenthaltsbereiches z.B. für Besuche bei Familie und Freunden, werden nicht erteilt. […] Die Duldung (Aussetzung der Abschiebung aufgrund von Abschiebehindernissen) wird nur für jeweils drei Monate erteilt. Dies versetzt uns in einen Zustand dauerhafter Unsicherheit. Eine Wohnung und eine Arbeit zu finden ist unter diesen Umständen sowieso kaum möglich. Allerdings hat auch niemand von uns eine Arbeitserlaubnis. Wenn ein Arztbesuch nötig ist, muss folgende Prozedur eingehalten werden: Zuerst muss beim Arzt ein Termin vereinbart werden. Dann muss dieser Termin dem Sozialarbeiter im Lager mitgeteilt werden. Dieser stellt bei der Ausländerbehörde einen Antrag. Die Bewilligung dauert mindestens 3 bis 4 Tage und gilt nur an diesem einen Tag, für den der Termin vereinbart wurde. Bei akuten Fällen dauert das zu lange, sodass wir Flüchtlinge selbst bezahlen müssten, was wir nicht können, sodass die Behandlungen nicht stattfinden bzw. Medikamente nicht erworben werden können (so z.B. bei einer an Diabetes erkrankten Frau). In mehreren Fällen verhindert die Ausländerbehörde das Zusammenleben von Familienmitgliedern. Teilweise müssen wir in unterschiedlichen Asylheimen leben. In anderen Fällen haben jüngere Familienmitglieder einen Aufenthaltstitel und dürfen ihre Eltern nicht bei sich wohnen lassen -- diese müssen im Asylheim bleiben. […]

Aufnahmegesetz vom 21. Januar 1998 (zuletzt geändert am 17. Januar 2008 (GVBl. S.17)

 

 

 

Gefördert vom Europäischen Flüchtlingsfonds