Sie sind hier: Home > Themen

Passend zum Thema zwei Broschüren:

„Menschen wie Menschen behandeln! Flüchtlinge in Deutschland: Für soziale Teilhabe und ein Leben in Würde.“
"AusgeLAGERt - Zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland" Sonderheft der Flüchtlingsräte

Lager in Deutschland

Etwa 40.000 Menschen in Deutschland werden gezwungen, in Lagern zu leben. Unter was für miserablen Umständen sie dort häufig untergebracht sind, zeigt die von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten erstellte Lagerkarte. Dort finden sich neben Fotos auch Informationen zu verschiedenen Standorten und den Bedingungen in den einzelnen Bundesländern. Mit dem Aufruf: „Schluss mit der sozialen Entrechtung von Flüchtlingen! Für ein Leben in Würde“ fordert PRO ASYL den Deutschen Bundestag auf, den Lagerzwang und das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

Für Informationen zu den Lagern in den einzelnen Bundesländern, einfach mit dem Mauszeiger über die roten Punkte auf der Karte fahren. Für ausführliche Informationen auf die roten Punkte klicken.

Baden-Württemberg

Flüchtlingen in Baden-Württemberg werden laut Aufnahmegesetz 4,5 m² pro Person zum Leben zur Verfügung gestellt. Bis zu acht Personen müssen sich ein Zimmer teilen. Auch Familien und kranke Menschen werden gezwungen, in Lagern zu leben.

Mit 73 Lagern hat Baden-Württemberg nach Bayern einen traurigen Spitzenplatz im Bundesländervergleich. Durch den Anstieg der Zugangszahlen sind 2010 ehemals geschlossene Unterkünfte wieder in Betrieb genommen worden, wie z. B. in Aalen (Ostalbkreis) und Mössingen (Lkr. Tübingen). Über 4.700 Menschen sind von Lagerunterbringung und zum Teil von Mangelversorgung mit Essenspaketen oder Wertgutscheinen betroffen. Viele Lager liegen isoliert, mit schlechter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder Flüchtlingsberatung.

Aufruf zur Landtagswahl und zur Kampagne "gemeinsam" >>

Bayern

Die Unterbringung von Flüchtlingen soll laut Bayerischer Verordnung »die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern«. So bildet Bayern mit 118 Lagern die Spitze unter den Bundesländern. Über 7.500 Menschen müssen in Bayern in Mehrbettzimmern in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und verrotteten Containerunterkünften leben. Ein zermürbender Alltag, oftmals mit Essens- und Hygienepaketen, gebrauchter Kleidung oder Gutscheinen und Gemeinschaftsküchen und -bädern. Erst seit Mai 2010 können Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen vier Jahre nach Abschluss des Asylverfahrens von der Lagerpflicht befreit werden. Gegen die unmenschliche Unterbringungspraxis protestierten Anfang 2010 Flüchtlinge in Niederbayern mit einem wochenlangen Hungerstreik.

Berlin

Als einziges Bundesland ermöglicht Berlin Flüchtlingen grundsätzlich nach drei Monaten in Wohnungen zu leben. Trotzdem gibt es auch in Berlin Flüchtlingslager. Als Sanktionsmaßnahme kann bei Geduldeten die Mietkostenübernahme durch das Sozialamt verweigert werden, wenn die Ausländerbehörde unterstellt, dass die Betroffenen durch ihr Verhalten die Abschiebung verhindern. Ihnen wird dann ein Platz im Lager zugewiesen. Aber auch viele der wohnungsberechtigten Flüchtlinge leben im Lager, weil sie keine Wohnung finden, die den Mietobergrenzen des Sozialamtes entspricht. Darum verbleiben sie länger in der Erstaufnahme als sie eigentlich müssten oder werden in andere Berliner Lager verteilt. Alle sechs vertragsgebundenen Sammellager und besonders die Erstaufnahmeeinrichtung sind derzeit völlig überfüllt. Der Berliner Senat hat darum erstmals seit vielen Jahren wieder neue Lager eröffnet.

Brandenburg

In Brandenburg existieren 18 Lager, die zum Teil weitab von jeglicher Infrastruktur liegen und häufig in einem sehr schlechten baulichen Zustand sind. Kontakt zur übrigen Bevölkerung ist bei den abgelegenen Lagern kaum möglich, auch Supermärkte und Rechtsanwälte sind schwer erreichbar. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu rassistischen Übergriffen. In einigen Landkreisen wird immer noch kein Bargeld ausgehändigt, sondern Gutscheine.

Bremen

Nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (ZAST) in Bremen-Obervieland werden Flüchtlinge in Bremen auf wenige größere sogenannte „Übergangswohnheime“ in Bremen und Bremerhaven verteilt. In Bremen ist seit März 2011 nach 12 Monaten (vorher nach 36 Monaten), in Bremerhaven nach 24 Monaten in der Regel der Umzug in eine Wohnung möglich. Ausgenommen sind Personen, die herabgesetzte Leistungen nach §1a AsylbLG beziehen.

Es gibt Flüchtlinge, die seit bis zu 10 Jahren in den "Übergangs"wohnheimen wohnen. Einige davon leben mehr oder weniger "freiwillig" dort, weil der Lagerplatz günstig ist bzw. keine bezahlbare private Wohnung zu finden ist. Auch die kurzen Duldungszeiten erschweren den Abschluss von Mietverträgen. In Bremerhaven ist aufgrund des Wohnungsleerstands eine Wohnungssuche einfacher.

Zum Lebensunterhalt erhalten Flüchtlinge in Bremen landesweit Bargeld. Allerdings müssen Flüchtlinge in der ZAST mit Kantinenessen auskommen.

Hamburg

Die Spezialität des Hamburger Unterbringungssystems ist „Auslagerung“. Alle neuankommenden Flüchtlinge werden zunächst für einige Tage in der "Anlaufstelle" in der Hamburger Sportallee, einer Unterkunft mit inzwischen 70 Plätzen, untergebracht. Nach Stellen des Asylantrags und Durchführung diverser Anhörungen werden die Flüchtlinge und (entgegen anders lautenden Koalitionsvereinbarungen des gescheiterten CDU/GAL Senats) auch Familien mit schulpflichtigen Kindern (hauptsächlich Roma Familien) für drei Monate in die „Wohnaußenstelle“ Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern ausgelagert. Dort bekommen sie Sachleistungen und ein Taschengeld. Zurück in Hamburg müssen Flüchtlinge auf unbestimmte Zeit weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Hessen

Da es in Hessen keine landesweiten Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt, sind die Lebensbedingungen in den einzelnen Landkreisen und Kommunen sehr unterschiedlich. Im Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis zum Beispiel müssen fast alle Flüchtlinge in Lagern leben. Bis zu vier Personen müssen sich ein Zimmer teilen, ohne Privatsphäre und zum Teil unter bedenklichen hygienischen Zuständen. Andere Landkreise bringen Flüchtlinge dezentral in eigenen Wohnungen unter.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 9 Flüchtlingslager, von denen zwei gerade erst eröffnet wurden aufgrund der angestiegenen Flüchtlingszahlen. In der Erstaufnahmeeinrichtung und der Landesgemeinschaftsunterkunft müssen die Bewohner und Bewohnerinnen von Sachleistungen leben. Auch Geduldeten, bei denen die Ausländerbehörden mangelnde Mitwirkung an der Identitätsklärung unterstellen, werden als Druckmittel die Barleistungen entzogen; stattdessen werden sie mit Gutscheinen oder Sachleistungen versorgt.

Niedersachsen

Das niedersächsische Innenministerium erklärte bereits 2003, dass mit Lagerunterbringung Flüchtlinge »durch die Mitarbeiter der Einrichtungen sehr viel wirkungsvoller als bei einer dezentralen Unterbringung zum freiwilligen Verlassen des Landes veranlasst werden«. Hingegen führe »das Leben in einer Gemeinde erfahrungsgemäß zu einer faktischen Verfestigung des Aufenthalts«. Das Land Niedersachsen betreibt über die „Landes-Aufnahme-Behörde (LAB)“ Aufnahmeeinrichtungen an den Standorten Braunschweig, Friedland bei Göttingen sowie Bramsche-Hesepe bei Osnabrück mit jeweils bis zu 550 Plätzen. Das noch existierende Lager in Blankenburg bei Oldenburg wird zum 30.06.2011 aufgelöst.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sieht die Unterbringung von Flüchtlingen sehr unterschiedlich aus. Schätzungsweise ein Drittel der Flüchtlinge lebt in privaten Mietwohnungen, ein weiteres Drittel in kommunalen Unterkünften, die teils Wohnungscharakter haben, und ca. ein Drittel muss ein Dasein in Lagern fristen.

Rheinland-Pfalz

Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz werden zunächst in einem großen Lager in Trier untergebracht und mit Sachleistungen versorgt. Anschließend werden die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt und können in der Regel in Wohnungen ziehen. Aber auch in Rheinland-Pfalz gibt es Kommunen, die Lager – zum Teil in einem sehr schlechten Zustand – unterhalten.

Saarland

Im Saarland gibt es ein großes zentrales Flüchtlingslager mit einer Aufnahmekapazität für 1200 Menschen. Es befindet sich am Rande der Gemeinde Lebach, die zum Landkreis Saarlouis gehört. Zurzeit sind dort rund 850 Flüchtlinge untergebracht, davon sind 270 Asylsuchende im laufenden Verfahren. Die anderen BewohnerInnen sind vor allem geduldete Flüchtlinge, wovon allein 328 bereits seit sechs und mehr Jahren in diesem Lager leben müssen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in entsprechenden Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht. Eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen und eine Unterbringung in Wohnungen ist nicht vorgesehen.

Sachsen

In Sachsen werden viele Geduldete und Asylsuchende in zum Teil heruntergekommen und isolierten Lagern untergebracht. Jahrelang mussten viele Betroffene von Sachleistungen leben. Nachdem 2007 ein Erlass die Gewährung von Bargeld ermöglichte, haben viele Kommunen schrittweise auf Bargeldleistungen umgestellt. Einige Kommunen halten aber nach wie vor an Sachleistungen fest.

Sachsen-Anhalt

Lagerleben ist für Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Alltag. Sie werden von den Betroffenen auch »Dschungelheime« genannt, vor allem, wenn sie im ländlichen Niemandsland oder am Rande der Kommunen im Industriegebiet liegen. Immer wieder werden Flüchtlinge in der Abgeschiedenheit Opfer rechtsradikaler Übergriffe. Im Jahre 2009 gab es mehrere Attacken auf Flüchtlinge und ihre Familien in einem Lager im Bördelandkreis, das sich auf dem ehemaligen Grenzstreifen befindet.

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein betreibt selbst ein altes Kasernengelände, in dem Flüchtlinge mit Sachleistungen versorgt werden, als Lager (max. 500 Plätze). Die »Wohnverpflichteten« müssen dort in der Erstaufnahmeeinrichtung zunächst mindestens drei Monate bleiben und werden dann entweder in die sich auf demselben Gelände befindliche Zugeordnete Gemeinschaftsunterkunft des Landes (ZGU) oder in die Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen und kreisfreien Städte (dezentrale Unterbringung) verteilt. Die dezentrale Unterbringung bedeutet entweder die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Trägerschaft des Kreises (20 bis 80 Personen) oder in Kommunen. Dort reichen die Unterbringungsformen von Betten in Obdachlosencontainern bis zur eigenen Wohnung.

In der Scholz-Kaserne Neumünster befindet sich neben der Erstaufnahmeeinrichtung und der ZGU, auch ein sogenanntes Ausreisezentrum, in das ausreisepflichtige Flüchtlinge überstellt werden, die mittels Sanktionen wie Leistungskürzungen und durch regelmäßige »Gespräche« zur »freiwilligen Ausreise« bewegt werden sollen.

Die „Mindeststandards für Wohnraum für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“,  vom Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein sind nicht bindend und daher auch nicht in allen Lagern umgesetzt.

Thüringen

In Thüringen waren zum 31.12.2009 insgesamt 1.493 Menschen in so genannten „Gemeinschaftsunterkünften“ und 1.168 in Wohnungen untergebracht. Aktuell gibt es noch 24 Flüchtlingslager in 21 von 23 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten.

In Thüringen sind 66% der Flüchtlinge zentral in Lagern untergebracht ohne Anspruch auf eigenen Wohnraum. Die Lebensbedingungen in den Lagern lassen ein menschenwürdiges Leben mit Privatsphäre nicht zu. Im Unstrut-Hainich-Kreis, in Greiz und im Landkreis Sömmerda sind sogar mehr als 91% der Flüchtlinge in Lagern untergebracht. Nur ein Bruchteil der „Heime“ bietet wohnungsähnliche Unterbringung. Viele sind abgeschieden gelegen (in Dörfern/Kleinstädten, in Gewerbergebieten/ Stadtrandlagen) und bieten kaum Möglichkeiten sozio-kultureller Teilhabe. In den meisten Landkreisen gibt es gar keine bzw. keine ausreichende Betreuung und Beratung. Nur in den kreisfreien Städten gibt es Beratungsangebote für Flüchtlinge. In Thüringen werden in der Regel die ersten vier Jahre Sozialleistungen in Form von Gutscheinen ausgegeben. Leistungen nach § 1a AsylbLG gehen in der Regel mit einer Streichung des Barbetrages und der Bekleidungsgutscheine einher.

 

 

 

Gefördert vom Europäischen Flüchtlingsfonds