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Zuständigkeitsrecht Dublin II

Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates hinsichtlich von Asylverfahren. Diese Verordnung wurde am 18. Februar 2003 beschlossen und kommt seit dem 1. September 2003 in allen EU-Staaten und in den zwei Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island sowie seit 2008 in der Schweiz zur praktischen Anwendung.

[Dublin II-Verordnung]

[Dublin II-Durchführungsverordnung]

[Pro Asyl-Broschüre zur Dublin II-Verordnung]

[ECRE-Studie: "REPORT ON THE APPLICATION OF THE DUBLIN II REGULATION IN EUROPE]

[Zusammenfassung der ECRE-Studie, engl.]

[Zusammenfassung der ECRE-Studie, deutsch]

Eurodac-Verordnung

Die Eurodac-Verordnung regelt den europaweiten Fingerabdruckabgleich von Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsrecht ab 14 Jahren. Eurodac hat bis jetzt einen einzigen Zweck: die Zuständigkeitsregelungen effizienter zu gestalten. Diese Verordnung wurde bereits am 11. Dezember 2000 verabschiedet und am 26. Februar 2002 um eine Durchführungsbestimmungsverordnung ergänzt. Seit Januar 2003 sind die technischen Vorraussetzungen einsatzbereit.

[Eurodac-Verordnung]

[Eurodac-Durchführungsverordnung]

 

 

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