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12.05.2009

»Gut für die Griechen, aber nicht für Flüchtlinge«

Athen. Mansour R. schaut ruhig aus dem Fenster der Psychiatrischen Klinik in Daphni. Der 28-jährige Kurde aus dem Iran hat eine tiefe Narbe am Hals und zahlreiche Schnittverletzungen an der rechten und linken Handwurzel. Erst nach seiner Ankunft in Athen am 11. Februar 2009 wurden ihm die Fäden herausgezogen. Mit Handschellen und in Begleitung von vier Bewachern wurde er von Frankfurt nach Athen abgeschoben. Vom Flughafen Athen wurde er direkt in die Klinik gebracht, erzählt er. Mansour versuchte in Deutschland dreimal sich das Leben zu nehmen, nachdem er erfuhr, dass er erneut nach Griechenland zurückgeschickt wird. »Für mich war Griechenland eine Katastrophe«, sagt er fast zitternd. 14 Monate lang war er obdachlos, nachdem er im Jahr 2007 das erste Mal von Deutschland nach Griechenland abgeschoben wurde. »Wenn ich mich an die Zeit erinnere, als ich auf der Straße gelebt habe, dann kann ich nicht mehr klar denken, ich bekomme Angst.« Mansour bleibt kurz still und sein Blick wird wütend. »Einmal sind Polizisten in den Park gekommen, wo ich geschlafen habe. Sie haben gefragt, was ich dort suche und fingen an, mich zu schlagen«.

Mansour R. ist zum ersten Mal im Oktober 2006 nach Griechenland gekommen, nachts über die türkisch-griechische Landgrenze. Sein Ziel war, Deutschland zu erreichen, wo seine Schwester mit ihrer Familie wohnt, um dort Zuflucht zu bekommen. Er musste aus dem Iran fliehen, da er wegen seiner politischen Einstellung mit Gefängnis bedroht war.

Im Dezember 2006 erreichte er Deutschland. Er stellte einen Asylantrag. Während seines zweiten Versuches, in Deutschland Asyl zu bekommen, im Jahr 2008, wohnte er sechs Monate lang in einem Asylheim im saarländischen Lebach. Anfang Februar wurde ihm bekannt gegeben, dass er zum zweiten Mal nach Griechenland abgeschoben wird, was er offenbar psychisch nicht aushalten konnte.

Laut Angaben des Bundesinnenministeriums werden besonders schutzbedürftige Personen wie unbegleitete Minderjährige, Schwangere sowie Schwerkranke nicht nach Griechenland überstellt. Den Fall von Mansour R. wollte das Innenministerium jedoch nicht kommentieren, da zu Einzelfällen grundsätzlich keine Stellung genommen wird. »Deutschland könnte den Artikel 15 der Dublin II-Verordnung anwenden und die Überstellung aus humanitären Gründen annullieren« erklärt Frau Efthalia Pappa, Leiterin des Ökumenischen Flüchtlingsprogramms in Athen. »Die deutschen Behörden sind verpflichtet, das Angstgefühl von Mansour R., nach Griechenland zurückzukehren zu berücksichtigen, und auch die Tatsache, dass in Deutschland ein Mitglied seiner Familie lebt.«

»Nach Griechenland wurden von 2003 bis Ende vorigen Jahres 2.781 Personen – unter ihnen Minderjährige, Kranke und sogar hochschwangere Frauen – aus anderen europäischen Ländern zurückgeschickt, hauptsächlich von Schweden, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden«, sagt Frau Archodula Tourlomousi, Leiterin des Dublinbüros im griechischen Innenministerium. Deutschland führte im letzten Jahr 222 Überstellungen nach Griechenland durch und in 130 Fällen wurde seitens Deutschlands vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und auf die Rücküberstellung verzichtet. Im Jahr 2008 wurden knapp 20.000 Asylanträge in ganz Griechenland verzeichnet. Nur 0,02 Prozent der Bewerber wurden in der ersten Instanz als Flüchtling anerkannt. Die Abgelehnten müssen auf eine zweite Chance sehr lange warten.

Griechische und internationale Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl berichten schon seit Monaten über die kritische Lage der Asylsuchenden in Griechenland. Ein Präsidialerlass sieht vor, dass den Asylsuchenden Unterkunft und ein für die Grundbedürfnisse ausreichendes Tagegeld gegeben wird. Dies wird aber in der Praxis wegen fehlender Haushaltsmittel nicht umgesetzt. Aufnahmelager sind hoffnungslos überfüllt. 70 obdachlose Familien mit Kindern standen im Februar allein auf der Warteliste des Griechischen Flüchtlingsrats (GCR). Es fehlt an allem, was ein rechtsstaatliches Asylverfahren ausmacht, klagen die Menschenrechtler. Asylanhörungen am Flughafen von Athen werden meistens ohne Dolmetscher durchgeführt und es fehlt an Infomaterial. Die zurückgeschobenen Asylsuchenden landen mehrheitlich in der Obdachlosigkeit.

Das Schweizerische Bundesamt für Migration hat Anfang Januar 2009 auf die systematischen Hindernisse beim Stellen eines Asylantrags in Griechenland hingewiesen. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, wies in einem Bericht Anfang Februar auf die schweren strukturellen Mängel bei der Behandlung von Flüchtlingen hin.

Eine Reisedelegation des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellte nun nach einem Besuch vorigen November in Athen fest, dass Dublin II-Rückkehrer nicht von Obdachlosigkeit bedroht seien und dass das Asylverfahren in Griechenland »regelgerecht« sei. Diese Behauptungen wurden sowohl vom Griechischen Flüchtlingsrat als auch von Pro Asyl in neueren Stellungnahmen widerlegt.

Bereits im Februar 2008 reichte Pro Asyl eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Die Menschenrechtsorganisation fordert einen Abschiebestopp nach Griechenland. Seit April 2008 appelliert das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen an die europäischen Staaten, von Überstellungen nach Griechenland abzusehen. Dennoch sieht Deutschland keinen Anlass, seine Praxis zu ändern. Norwegen ist zurzeit das einzige europäische Land, das die Überstellungen auf Eis gelegt hat.

Im Büro des Griechischen Flüchtlingsrats warten täglich Dutzende von ratsuchenden Flüchtlingen. Die vierköpfige Familie Corbany aus Afghanistan wartet schon seit langem auf einen Platz in einem Asylheim. Sie wurde vor sechs Monaten aus Österreich abgeschoben und lebt in einem sogenannten Afghani Hotel, einer privaten Unterkunft zusammen mit acht anderen Asylsuchenden aus Afghanistan. Alle schlafen auf dem Boden, Möbel sind nicht vorhanden. Essen gibt es in der Suppenküche einer Kirchengemeinde.

Für die paar Quadratmeter muss die Familie 250 Euro monatlich an den griechischen Vermieter zahlen – das Geld leiht sich der 32-jährige Vater von Freunden und Verwandten, da er selbst bis jetzt keine Arbeit finden konnte. Zusammen mit der Familie wohnt der 60-jährige Hasan G., der ebenfalls von Österreich zurückgeschickt worden ist. Sein 15-jähriger Sohn lebt immer noch in der Alpenrepublik.

Der 19-jährige Zaher S. aus Afghanistan, der vor kurzem aus England überstellt wurde, erzählt, dass ihn die britischen Behörden bezüglich seines Asylantrags angelogen hatten. »Sie sagten mir, dass ich von Griechenland als Flüchtling akzeptiert würde. Dass ich Papiere und Unterkunft bekommen würde. Doch jetzt lebe ich in einem Park. Ich habe noch nicht mal 6 Euro, um in einem Notquartier zu übernachten«. Alexia Vasilliou vom Griechischen Flüchtlingsrat bestätigt, dass solche Klagen öfters vorkommen. »Vielen wird gesagt, dass Griechenland sie zurückhaben will, zumindest teilen sie uns diese Erfahrung mit.« Ihr Kollege Spiros Koulocheris fügt hinzu »Ich habe öfters Asylsuchende getroffen, die wegen ihrer Lebensbedingungen in Griechenland psychisch sehr belastet sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die wirklich Schutz brauchen, Kriege und Folter erlebt haben und psychisch sehr fragil sind«, betont er.

Shahram S. steht nervös im Flur des Griechischen Flüchtlingsrats. »Ich möchte nicht in diesem Land bleiben. Viele Asylsuchende leben in Athen wie Drogensüchtige. Ich hatte den Beamten in Österreich die Lage in Griechenland beschrieben. Die sagten: ›Wir kennen die Situation, aber es gibt die Dublin II-Verordnung und du musst zurück‹«, berichtet er. Der 26-jährige Afghane wurde drei Tage zuvor aus Österreich abgeschoben. Er lebt ebenfalls in einem Park. »Ich kann nicht mit acht Leuten in einem Raum wohnen. Ich möchte nicht als Tier leben. Ich ziehe vor, alleine auf der Straße zu schlafen«, sagt er. Lange will er sowieso nicht bleiben. Sein Ziel ist es, in ein anderes europäisches Land weiterzureisen. »Griechenland ist gut für die Griechen, aber nicht für Flüchtlinge,« sagt er zum Abschied.

Chrissi Wilkens


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