Bleiberecht: Uneingelöstes Versprechen
Auch von Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung wird verlangt, dass sie ihren Lebensunterhalt einschließlich der erforderlichen Betreuung und Pflege ohne staatliche Leistungen dauerhaft sichern. So werden benachteiligte Gruppen von einer sicheren Aufenthaltsperspektive ausgeschlossen. Hier bleibt die Humanität aus wirtschaftlichen Gründen auf der Strecke.
Eine weitere inhumane Konsequenz der Forderung nach Lebensunterhaltssicherung: Um den Aufenthalt der Familie nicht zu gefährden, werden Jugendliche zur Sicherung des Familieneinkommens in Abschaffung der Kettenduldung – diese Zielsetzung wurde schon mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes 2005 formuliert. Die Praxis, Menschen über Jahre hinweg ohne Aufenthaltsperspektive mit dem Duldungsstatus zu entrechten, sollte beendet werden. Ein breites Bündnis aus Flüchtlingsorganisationen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen hatte sich gemeinsam jahrelang für ein Bleiberecht eingesetzt. Zwei Bleiberechtsregelungen folgten: die erste Ende 2006 durch Beschluss der Innenminister, die zweite im Zuge der Änderung des Zuwanderungsgesetzes 2007. Aber das Ziel wurde nicht erreicht: nicht in zahlenmäßiger Hinsicht und erst recht nicht in humanitärer.
Ende Februar 2009 lebten immer noch über 100.000 Menschen in Deutschland nur mit Duldung, über 63.000 seit mehr als sechs Jahren. Gerade einmal 59.000 Aufenthaltserlaubnisse wurden bis dahin insgesamt erteilt. Bezogen auf die Zahl der Geduldeten vor Inkrafttreten der ersten Bleiberechtsregelung konnte lediglich ein Drittel der potenziell Betroffenen vom Bleiberecht profitieren. Aber selbst ihre Perspektive ist vielfach ungewiss. Ende 2008 hatten von 33.669 Menschen in der Bleiberechtsregelung 27.449 wegen fehlender Unterhaltssicherung nur eine Aufenthaltserlaubnis »auf Probe«. Dies entspricht 81,5%. Sie wird Ende 2009 nur verlängert, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbstständig sichern konnten und können.
Die unterschiedliche Ausgestaltung der Erlasse in den einzelnen Bundesländern führt zu einer uneinheitlichen Anwendungspraxis. Der prozentuale Anteil der erteilten Aufenthaltserlaubnisse in Bezug auf die Anzahl der Geduldeten klafft im Bundesländervergleich mit rund 20% in Sachsen-Anhalt und Berlin bis hin zu 40 % in Rheinland-Pfalz weit auseinander. Ein Übriges ergibt sich aus der unterschiedlichen wirtschaftlichen Lage: So liegen die südlichen Bundesländer mit niedriger Arbeitslosigkeit und nur rund 30% Aufenthaltserlaubnissen auf Probe deutlich besser als Bundesländer mit hoher Arbeitslosigkeit und über 70% Aufenthaltserlaubnissen auf Probe.
Lebensunterhaltssicherung – unrealistisch und inhuman
Wer von der Bleiberechtsregelung profitieren will, muss seinen Lebensunterhalt selbst sichern. Diese Anforderung ist nach jahrelangem nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt und Arbeitsverboten für viele Geduldete kaum erreichbar. Insbesondere in der gegenwärtigen dramatischen Wirtschaftskrise werden viele Flüchtlinge nicht in der Lage sein, erstmalig einen Arbeitsplatz zu finden. Und sie werden zu den ersten gehören, die ihn wieder verlieren.
Als besonders hinderlich erweist sich in diesem Zusammenhang die Praxis, die Aufenthaltserlaubnis auf Probe bei Abhängigkeit von Sozialleistungen mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage zu versehen. Ein Umzug in eine andere Gegend, in der bessere Jobaussichten bestehen, wird auf diese Weise unterbunden.
Geradezu perfide: unqualifizierte Erwerbsarbeit gezwungen. Qualifizierung durch Berufsausbildung oder Studium – und damit eine gelingende Integration – wird auf diese Weise geradezu verhindert.
Bleiberecht – keine Perspektive
Zwei Bleiberechtsregelungen waren nicht geeignet, der unmenschlichen Praxis der Kettenduldungen ein Ende zu setzen. Die zu eng gefassten Ausschlussgründe lassen von vornherein viele Flüchtlinge im Abseits stehen. Unter die Bleiberechtsregelung fällt nur, wer bis zu einem bestimmten Stichtag nach Deutschland eingereist ist. Diese Regelung führt nicht nur unweigerlich zu Ungerechtigkeit, es entstehen auch automatisch neue Härtefälle, da das System der Duldungen über Jahre hinweg immer noch nicht abgeschafft ist. Auch eine restriktive Asylanerkennungspraxis und obligatorische Widerrufsverfahren führen beständig dazu, dass immer wieder Menschen jahrelang im entrechteten Status der Duldung leben müssen. Zwar könnte ein kleiner Lichtblick im Bleiberechtsdunkel im Anfang Januar 2009 in Kraft getretenen Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz liegen, das qualifizierten Geduldeten einen Aufenthalt verschaffen will. Aber auch hier greifen die Regelungen zu kurz.
Das Problem der Kettenduldungen ist also nicht gelöst. Eine einfache, wirklich humanitäre Regelung muss geschaffen werden. Für die Betroffenen, ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sowie zahlreiche Initiativen geht das Engagement für eine faire, humanitäre Bleiberechtsregelung ohne Atempause weiter. Die Forderung nach Bleiberecht muss vehement öffentlich vertreten werden: Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!
Im Wahljahr 2009 ruft PRO ASYL dazu auf, das Thema Bleiberecht bei den diesjährigen Veranstaltungen zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 2009 aufzugreifen.
Dieser Artikel von Femke van Praagh ist im Heft zum Tag des Flüchtlings 2009 (link zum Shop) erschienen.
News
Berliner Innensenator Körting antwortet auf die PRO-ASYL-Bleiberechtsaktion
Senator Körting hat auf Zuschriften geantwortet, die ihn im Rahmen der PRO-ASYL- Aktion „Für eine neue Bleiberechtsregelung“ erreichten. mehr >>
Oppositionsparteien plädieren für eine neue Bleiberechtsregelung
"Die Linke" und „Bündnis 90 / Die Grünen“ haben im Bundestag Anträge für eine neue Bleiberechtsregelung eingereicht. Auch die SPD plädiert für eine neue Regelung. mehr >>
Schleswig Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß fordert neues Bleiberecht
Viele Fälle zeigen deutlich, dass die geltende Bleiberechtsregelung ungerecht und inkonsistent ist – so etwa auch der Fall Tigran in Schleswig-Holstein. Der hat nun den... mehr >>

