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07.07.2009

Bleiberecht: Tausenden droht Ende 2009 der Rückfall in die Kettenduldung

Als im Jahr 2007 die Bleiberechtsregelung für die Langzeitgeduldeten beschlossen wurde, war noch nicht absehbar, dass wir uns heute in einer der größten Wirtschaftskrisen seit Bestehen der Bundesrepublik befinden würden. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bekommen nicht zuletzt die ehemals Geduldeten massiv zu spüren. Dennoch hält die Politik an überzogenen Anforderungen an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung fest. Dies könnte Ende 2009 für Tausende der Rückfall in die Kettenduldung – und damit die Gefahr der Abschiebung ins Herkunftsland – bedeuten.

Nach der so genannten Altfallregelung müssen die Betroffenen bis zum 31.12.2009 einen Arbeitsplatz und die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft nachweisen, was der Mehrheit nicht möglich sein wird – ihnen droht die Zurückstufung in die Duldung. Von ca. 35.000 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung erhalten haben, wurde diese in 80% der Fälle nur auf Probe erteilt. Dass heißt, dass sie für den Fall, dass ihnen die eigenständige Lebensunterhaltssicherung bis Ende des Jahres 2009 nicht gelingt, mit der Zurückstufung in die Duldung rechnen müssen.

Im Vorfeld der Konferenz der Landesinnenminister Anfang Juni hatte der Bremer Innensenator Mäurer (SPD) eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung um zwei Jahre gefordert. Angesichts der Wirtschaftskrise falle den Flüchtlingen die Jobsuche noch schwerer als sonst. Der größte Hardliner unter den Landesinnenministern, Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), reagierte prompt mit einer massiven Ablehnung dieses Vorschlags. Dieser Vorstoß habe überhaupt keine Chance auf Realisierung, ließ Schünemann gegenüber den Medien verlautbaren. „Wir werden uns nicht ernsthaft mit dem Thema bei der Innenministerkonferenz befassen. Es wird nicht länger als fünf Minuten dauern, weil wir es ablehnen werden.“ Die Innenminister konnten sich dann nicht einmal auf ein Minimalprogramm zur Nachbesserung der Bleiberechtsregelung verständigen.

Auch auf Bundesebene ist derzeit mit keiner Verbesserung des Bleiberechts zu rechnen. Zwar haben die im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien, die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände eine Nachbesserung der Bleiberechtsregelung gefordert. Die große Koalition lehnt dies allerdings ab und hat eine Lösung des Problems auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. Dann könnte die Zeit bis Jahresende aber äußerst knapp werden.

Kommt es zu keiner Nachbesserung hängt das Bleiberecht von ca. 30.000 Betroffenen davon ab, ob sie einen Job mit ausreichendem Einkommen finden. Dies ist nicht nur angesichts der Wirtschaftskrise ein Problem. Die Gruppe der Geduldeten wurde über Jahre vom Arbeitsmarkt ferngehalten. Sie durften entweder gar nicht arbeiten oder nur unter Bedingung, dass sich kein Deutscher oder bevorrechtigter Migrant für den Job finden ließ. In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit bedeutete diese so genannten „Vorrangregelung“ ein faktisches Arbeitsverbot, da sich immer vorrangig zu berücksichtigende Arbeitssuchende fanden. Ebenso führte die zwangsweise Unterbringung in Lagern, wie sie z.B. in Bayern rigoros betrieben wird, häufig zu einem Ausschluss von normalen Arbeitsmöglichkeiten. Die Residenzpflicht, die ein Umzug in Regionen mit besseren Jobangeboten verboten hat, tat ihr übriges.

Zwar gab es in der Zwischenzeit einige rechtlichen Erleichterungen für Geduldete. Allerdings gelten diese erst seit Anfang des Jahres. Die Politik der gezielten Desintegration wirkt auf die betroffenen Menschen aber bis heute. Wie sollen sie von jetzt auf gleich einen Job finden, nachdem sie über Jahre weder an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen noch praktischer Berufserfahrung sammeln konnten?

Die EU hat Flüchtlinge mit prekären Aufenthaltsstatus als eine Gruppe erkannt, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt ist und finanziert deswegen ein millionenschweres Programm zur Förderung ihrer Integration auf dem Arbeitsmarkt. In Deutschland bestehen bundesweit Projekte, die Flüchtlinge konkret bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.

Auch diese sinnvollen Programme könnten durch eine scharfen Linie der Innenpolitik zunichte gemacht werden. Werden die Betroffenen ab 2010 wieder in die Kettenduldung getrieben, treten die Angst vor der Abschiebung wieder in den Vordergrund. Dies ist unsinnig und völlig inhuman.

Die Zeit bis nach der Bundestagswahl sollte genutzt werden, um eine umfassende Verbesserung des Bleiberechts vorzubereiten. Aus Sicht von PRO ASYL kann eine bloße Verlängerung der Frist zur eigenständigen Finanzierung nicht die Antwort auf das bestehende Problem tausender Menschen mit unsicherem Status sein.

Die Bleiberechtsregelung hat den Geburtsfehler, dass sie über einen Einreisestichtag bereits eine Halbierung der potentiell Begünstigten vorgenommen hatte. Wer am 1. Juli 2007 seit sechs Jahren (Familien) oder seit acht Jahre (Alleinstehende) im Land war, fällt in den Anwendungsbereich. Mittlerweile gibt es erneut über 60.000 Geduldete, die seit über sechs Jahren in Deutschland leben. Sie haben aber den Stichtag der Bleiberechtsregelung aus dem Jahr 2007 verpasst. So lange restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik weiterhin Kettenduldungen produziert, sollte das Bleiberecht ohne Stichtag ausgestaltet sein.

Weitere Pferdefüße der 2007er Regelung sollten beseitigt werden: die lange Liste der Ausschlussgründe verhindert den Erfolg des Bleiberechts. Schon geringe strafrechtliche Verurteilungen eines Familienmitglieds führen zum Ausschluss der gesamten Familie vom Bleiberecht.

Auf den Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung sollte verzichtet werden. Das Aufenthaltsrecht sollte nicht an die Arbeitsmarktintegration gekoppelt werden. Letzteres stellt eine Verantwortung des Sozialstaates dar, der er sich stellen muss. Die Förderprogramme der EU sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.

So zu tun, als würde es in der Hand der über Jahre massiv benachteiligten Flüchtlinge liegen, in welcher wirtschaftliche und sozialen Situation sie sich befinden, verdreht die Realität.

Deswegen muss ein neuer Anlauf für ein Bleiberecht mit Fragen den sozialen Lebensbedingungen der Betroffenen verbunden werden. Lagerunterbringung, Sozialleistungen weit unterhalb des Existenzminimums (nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes) und die Residenzpflicht gehören abgeschafft.

Marei Pelzer

 


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