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Bleiberecht: Auf ein Neues

Noch immer leben 90.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland. 57.000 von ihnen seit über sechs Jahren. Re­striktiv gefasste Ausschlussgründe und die Festlegung auf einen Einreisestichtag ließen viele Geduldete von vorneherein ohne Chance auf ein dauerhaftes Bleibe­recht nach der Altfallregelung. Seit 2006 sind zwar rund 61.000 Aufenthaltserlaub­nisse erteilt worden, langfristige Sicher­heit haben viele Betroffene dadurch aber nicht bekommen. Rund 80 % der, laut An­gaben der Bundesländer, 37.000 nach der gesetzlichen Regelung von 2007 er­teilten Aufenthaltstitel wurden wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung le­diglich für zwei Jahre auf Probe erteilt. Bleiben soll nach dem Willen des Gesetz­gebers nur, wer sein Einkommen selbst sichern kann. Von alten, kranken und be­hinderten Menschen wird für ein Bleibe­recht sogar die dauerhafte finanzielle Absicherung einschließlich der erforderli­chen Betreuung und Pflege ohne staatli­che Hilfe verlangt.

Verlängerte Hängepartie

Die Frist dafür, einen Job zu finden, war zunächst auf Ende 2009 festgesetzt worden. Schnell zeichnete sich ab, dass viele der Geduldeten in diesem Zeitraum keine auskömmliche Arbeit finden konn­ten. Bis 2007 waren Geduldete in der Praxis vom Arbeitsleben nahezu ausgeschlossen. Eine Arbeitserlaubnis wurde nur er­teilt, wenn für eine konkrete Stelle keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (wie z. B. Deutsche oder EU-Staatsangehörige) ge­funden werden konnten. Seither können Geduldete nach vier Jahren eine Arbeits­erlaubnis bekommen, es sei denn, die Ausländerbehörde unterstellt mangelnde Mitwirkung bei der Identitätsklärung. Um die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern, wurden Programme für Bleibeberechtig­te und Flüchtlinge aus EU-Mitteln ins Le­ben gerufen. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Wiedereinstieg ins Berufsleben nach jahrelanger Arbeitslosigkeit generell schwierig und langwierig ist, werden die­se Programme kurzfristig keine Vollzeitar­beitnehmer hervorbringen. Auch die Anerkennung von ausländischen Bildungsab­schlüssen führt immer wieder zu großen Problemen.

Erst spät und unbefriedigend hat die Poli­tik mit dem Beschluss der Innenminister Ende 2009 reagiert und die Frist für die Jobsuche um zwei Jahre verlängert. Nach dem Beschluss bleibt die Verlängerung der 2009 ausgelaufenen Aufenthaltser­laubnisse bis Ende 2011 davon abhän­gig, ob die Betroffenen mindestens eine Halbtagsstelle nachweisen können, eine Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder sich derzeit noch in einer Ausbildung befinden. Eine Verlängerung kommt außerdem in Be­tracht, wenn die Betroffenen ihr Bemühen um Arbeit nachweisen können und prognostiziert werden kann, dass nach Ab­lauf der Frist eine eigenständige Lebens­unterhaltssicherung möglich ist. Ab 2012 darf nur bleiben, wer seinen Lebensunter­halt eigenständig sichern kann. In der konjunkturell schwierigen Situation wird auch diese Fristverlängerung für die mei­sten Probe-Aufenthaltsberechtigten kein langfristiges Bleiberecht bringen. Der Be­schluss der Innenminister ist damit nichts weiter als eine Fortsetzung der ohne­hin ungenügenden Regelung. Wie viele Betroffene an den hohen Hürden für das Bleiberecht letztendlich scheitern wer­den, ist Anfang 2010 noch nicht abzusehen.

Neufassung unumgänglich

Geduldete und Flüchtlinge mit befriste­ter Aufenthaltserlaubnis (AE »auf Probe«) brauchen endlich Sicherheit. Nur wer eine sichere Lebensperspektive sowie freien Zugang zu Arbeit und Bildung hat, kann sich nachhaltig integrieren. Eine Neufas­sung der Bleiberechtsregelung ist drin­gend erforderlich.

Damit nicht immer wieder Menschen über Jahre hinweg im entrechteten Sta­tus der Duldung leben müssen, darf eine neue Regelung nicht an einen Stichtag, sondern muss an die Aufenthaltsdauer geknüpft sein. Ablehnungen im Asylverfahren trotz guter Gründe, Widerrufsver­fahren und problematische Rückkehr in kriegszerstörte Länder sowie Passlosig­keit und Traumatisierungen werden sonst auch in Zukunft endlose Kettenduldun­gen für die Betroffenen bedeuten.

Strafrechtliche und ausänderrechtliche Verfehlungen, die Jahre zurückliegen, so­wie Passlosigkeit dürfen nicht zum Aus­schluss vom Bleiberecht führen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Tatbestän­de, die strafrechtlich längst verjährt wä­ren, ausländerrechtlich nicht wieder gut zu machen sind. Zudem hat sich der Aus­schlussgrund wegen strafrechtlicher Ver­urteilungen von mindestens 50 Tages­sätzen und bei ausländerrechtlichen Straf­taten von 90 Tagessätzen in der Praxis als unverhältnismäßig erwiesen. Hierun­ter können bereits wiederholt begange­ne Kleinstdelikte fallen. Die Grenze von 90 Tagessätzen ist schnell erreicht. Nicht akzeptabel ist zudem, dass die Verfeh­lung eines Familienmitglieds zum Aus­schluss der gesamten Familie vom Blei­berecht führt. Diese Form der Sippenhaft ist unmenschlich und stößt auf gravieren­de verfassungsrechtliche Bedenken.

Deswegen muss auf restriktive Aus­schlussgründe und das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung verzichtet wer­den. Eine humanitäre Regelung kann nach jahrelangem Ausschluss vom Arbeits­markt und in einer konjunkturell schwieri­gen Lage nicht an die Frage geknüpft sein, ob jemand auf dem Arbeitsmarkt besteht oder nicht.

Caritas und Diakonie: Bleiberecht verlängern

Caritas und Diakonie fordern Nachbesserungen beim Bleiberecht. In dem Erfahrungsbericht "Kettenduldungen beenden - humanitäres Bleiberecht sichern", der von beiden Wohlfahrtsverbänden herausgegeben wird, finden sich - belegt mit zahlreichen Einzelfallbeispielen - die Hauptkritikpunkte an den Altfallregelungen von November 2006 und August 2007.


www.aktion-bleiberecht.de >>

Download Erfahrungsbericht

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