Für eine neue Bleiberechtsregelung
Warum wir eine neue Bleiberechtsregelung brauchen
In den letzten Jahren wurden von Bund und Ländern mehrere Bleiberechtsregelungen beschlossen - aber mit begrenztem Erfolg: Noch immer leben 75.000 Menschen seit sechs Jahren oder länger ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland - das sind 75.000 Menschen, die seit Jahren gezwungen sind, ein Leben auf Abruf zu führen. Eine Rückkehr in ihr Herkunftsland ist für die allermeisten von Ihnen undenkbar und in Deutschland sind sie nur befristet geduldet. Immer wieder droht ihnen die Abschiebung. Sie alle können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie in Deutschland keine sichere Lebensperspektive haben.
Zu arm, zu alt, zu krank
Die Bleiberechtsregelungen der Vergangenheit haben viele Menschen ausgeschlossen. Manche sind etwa knapp nach dem Stichtag der damaligen Bleiberechtsregelung eingereist. Andere sind zu alt oder jung, um unter die geltende Bleiberechtsregelung zu fallen. Vor allem ältere und kranke Menschen konnten die darin festgelegten hohen Anforderungen an die wirschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllen.
Auch droht vielen Menschen, dass sie ihr Bleiberecht wieder verlieren: Von den rund 60.000 Menschen, die in der Vergangenheit ein Bleiberecht erhielten, könnten unseren Schätzungen nach bis zu einem Drittel das erteilte Aufenthaltsrecht wieder verlieren, vor allem aufgrund von Schwierigkeiten bei der Lebensunterhaltssicherung. Menschen, die im Rahmen des sogenannten Asylbewerberleistungsgesetzes teils jahrelang durch die Unterbringung in Sammellagern und andere diskriminierende Zumutungen systematisch ausgegrenzt wurden, haben erschwerte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.
Unsere Forderungen:
PRO ASYL appelliert an die politisch Verantwortlichen, eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die sich an den Realitäten der in Deutschland lebenden Menschen orientiert und in Zukunft den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive eröffnet. Eine solche Bleiberechtsregelung muss folgende Kriterien erfüllen

- Foto: Marily Stroux / www.romas-in-hamburg.blogspot.com
- Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag.
Es muss eine fortlaufende Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen die Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten. - Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.
Es ist inhuman, alte, kranke oder behinderte Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie alt, krank oder behindert sind, Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung, Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss das Bemühen um Arbeit ausreichen. - Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe.
Die bislang gestellten Anforderungen – beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die Straffreiheit – werden der schwierigen persönlichen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht. - Keine Familientrennung.
Eine neue Bleiberechtsregelung muss verhindern, dass Familien auseinandergerissen werden.
Nur eine großzügige, humanitäre Bleiberechtsregelung kann das Problem der Kettenduldungen lösen.
Mehr Informationen zum Thema Bleiberecht finden Sie in der gemeinsamen Broschüre vom Deutschen Caritasverband, dem Diakonischen Werk der EKD und PRO ASYL: Download der Broschüre als PDF (1,2MB)
Ergebnisse der Innenministerkonferenz in Wiesbaden
Auf der Innenministerkonferenz in Wiesbaden im Dezember 2011 konnten sich die Minister nicht zu einer neuen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete durchringen. Sie einigten sich lediglich auf eine "Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Bleiberechtsregelung von 2009". Aber was bedeutet das für rechtlich für die Betroffenen?
Wer ist betroffen?
Zum Beispiel Imer Gashi (40)
»Ich habe jeden Job genommen. Jetzt bin ich krank, aber ich werde mit meinem Arzt reden. Ich will wieder arbeiten, ich muss jetzt alles riskieren.«
Familie Gashi flüchtet 1994 aus dem Kosovo nach Deutschland. Zwischenzeitlich als Flüchtlinge anerkannt, wird ihnen das Aufenthaltsrecht 2003 wegen der politischen Entwicklungen im Kosovo wieder entzogen. Vater Imer (40) arbeitet von Beginn an: Zunächst ehrenamtlich als Übersetzer, dann bezahlt als Pförtner, Hausmeister, LKW-Fahrer, in der Autofertigung – unter oft schlechten Bedingungen. Mit zwei Jobs gleichzeitig reicht das Einkommen für die sechsköpfige Familie 2008 gerade so für ein Bleiberecht. Im April 2011 aber attestiert der Arzt Imer Gashi Arbeitsunfähigkeit. Bleibt er länger krank, droht den Gashis Ende 2011, nach 17 Jahren in Deutschland, der Rückfall in die Duldung.
Imer Gashi hat uns dazu ein Interview gegeben.
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