... wenn der Aufenthalt von Freunden oder Bekannten in Gefahr ist?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist kein sicherer Aufenthaltstitel für eine unbegrenzte Zeit. Aufenthaltserlaubnisse werden zu bestimmten Zwecken erteilt, beispielsweise zum dauerhaften Schutz von Flüchtlingen, zum "vorübergehenden Schutz", aber auch zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Oft ist im Papier eine Befristung (ein Gültigkeitsdatum) vermerkt. Eine Verlängerung ist in den meisten Fällen wahrscheinlich. Generell sind aber die Aufenthaltserlaubnisse unterschiedlich "sicher" und können in bestimmten Fällen auch wieder entzogen werden. Wer nur über eine so genannte "Duldung" verfügt, hat keine Aufenthaltserlaubnis, ist grundsätzlich ausreisepflichtig und potenziell von Abschiebung bedroht. Oft kann nur ein guter Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Beratungsstelle die aufenthaltsrechtliche Situation genau einschätzen und gegebenenfalls in letzter Minute helfen.
- Schon bevor es brenzlig wird, sollte man sich über den Aufenthaltstitel von Freunden oder Bekannten informieren. Ein auf Asylfragen spezialisierter Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle vor Ort können frühzeitig klären, ob und wann eine Abschiebung droht.
- Falls eine Abschiebung unvermeidlich erscheint, solltet ihr nach Wegen suchen, eine gewaltsame Abschiebung zu verhindern. Möglichkeiten liegen neben der "freiwilligen Rückkehr" ins Herkunftsland auch in der Weiterwanderung in ein Drittland. Auch diesbezüglich hilft eine Flüchtlingsberatungsstelle weiter.
Gefördert durch: Europäischen Flüchtlingsfonds ![]()
