Traumatisierung
Massaker im Bürgerkrieg, Folter im Polizeistaat, Vergewaltigungen als Kriegswaffe – die Grausamkeiten, die Flüchtlinge erleiden, hinterlassen tiefe Spuren in Körper und Seele. Zur Asylanerkennung führt dies häufig nicht, dennoch ist eine Abschiebung der Gewaltopfer oft unzumutbar: Viele leiden unter einer »posttraumatischen Belastungsstörung« (PTBS), einer komplexen psychischen Erkrankung infolge schrecklicher Erlebnisse. Eine Rückkehr ins Herkunftsland würde die Gefahr einer »Retraumatisierung« oder gar eines Suizids heraufbeschwören. Damit ein traumatisierter Flüchtling von der Abschiebung verschont bleibt, muss eine PTBS von einer medizinischen Fachkraft überzeugend dargelegt werden. Die Anforderungen an derartige Gutachten wurden in den vergangenen Jahren immer höher geschraubt. Aufwand und Kosten eines gutachterlichen Verfahrens sind immens. Ohne Unterstützung kann sich dies kaum ein Flüchtling leisten.
