Sozialhilfe und Krankenversicherung?

Anspruch auf normale Sozialleistungen haben nur anerkannte Flüchtlinge. Die Sozialleistungen, die Asylsuchende, Geduldete und zum Teil auch andere Flüchtlinge erhalten, sind im Schnitt 30% geringer als die üblichen Sozialleistungen. So will es das Asylbewerberlei­stungsgesetz.

Geld erhalten Flüchtlinge vielerorts gar nicht, bis auf einen kleinen Barbetrag von monatlich rund 40 Euro, für Kinder 20 Euro. Stattdessen gibt es Sachleistungen. Das sind Einkaufsgutscheine oder Chipkarten, mit denen man nur bestimmte Dinge in bestimmten Geschäften kaufen kann. In manchen Bundesländern erhalten Flüchtlinge fertige Lebensmittel- oder Hygienekartons. Unter bestimmten Bedingungen werden die geringen Sozialleistungen noch weiter gekürzt, dann wird meist der Barbetrag ganz gestrichen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt auch die medizinische Versorgung. Das Gesetz spricht dabei von "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" – das gilt in der Praxis als Einschränkung. Deshalb werden Flüchtlingen  Krankenscheine, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel wie Brillen oder Krücken und vieles andere oft verweigert.

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