Karim

Sich frei bewegen oder verreisen?

Als so genannte "Residenzpflicht" bezeichnet man die Verpflichtung von Asylsuchenden und Geduldeten, ihren Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis, manchmal auch dem Bundesland, zu nehmen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde ist.  Wollen Sie diesen Bereich verlassen, zum Beispiel um Verwandte zu besuchen, müssen sie eine schriftliche Erlaubnis beantragen. Der Verstoß gegen die Residenzpflicht wird mit einem Bußgeld bestraft, im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren.

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KARIM: Mit Residenzpflicht, da fühlst du dich ständig beobachtet. Einmal habe ich meinen Freund besucht, hatte aber keine Erlaubnis dafür bekommen. Bei jedem, der aussah wie ein Polizist, hatte ich Panik. Ich tat ganz eilig, hab auf die Uhr geguckt, als ob ich einen dringenden Termin hätte. Dass der mich bloß nicht anspricht, dachte ich. Es ist nicht so wie früher im Irak, da konnte die Polizei alles mit dir machen. Aber solche Erfahrungen hat man natürlich im Hinterkopf.