Arbeiten?

- Nansi
Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit im ersten Jahr ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie zumeist kaum Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.
Alle anderen Flüchtlinge können eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis nach vier Jahren erhalten, aber nur, wenn sie auch ein Aufenthaltsrecht erhalten. Außerdem können alle dazu verpflichtet werden, "gemeinnützige Arbeit" für einen minimalen Sozialhilfezuschuss zu leisten.
Gefördert durch: Europäischen Flüchtlingsfonds ![]()
NANSI: Klar haben sich meine Eltern um Arbeit bemüht. Wir haben einen ganzen Ordner voll mit Antragspapieren – aber sie bekamen keine Arbeitserlaubnis. Ob ich nach meiner Ausbildung arbeiten darf – keine Ahnung. ich bin froh, dass ich bald meinen Ausbildungsabschluss mache. Dann kann ich wenigstens sagen: Mehr durfte ich nicht, aber das habe ich geschafft.
