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Was geschieht mit minderjährigen Flüchtlingen?

Einige hundert Flüchtlinge kommen jährlich ohne Eltern nach Deutschland. Unter-16-Jährige werden meist in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht und erhalten einen Vormund. In vielen Bundesländern durchlaufen sie ein "Clearingverfahren" Dabei soll geklärt werden, welche Fluchtgründe vorliegen, wo noch Angehörige sind und welche Perspektive es in Deutschland gibt.

Besonders schwierig ist die Situation der 16- und 17-Jährigen. Da sie ausländerrechtlich als "handlungsfähig" eingestuft werden, werden sie wie Erwachsene behandelt: Sie erhalten oft keinen Vormund, werden im Sammellager untergebracht und müssen das Asylverfahren in Eigenregie durchlaufen.

Dies widerspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Nach einer Gesetzesänderung 2005 sollen die 16- und 17-Jährigen künftig immerhin in Jugendhilfeeinrichtungen wohnen. Problematisch bleibt die Altersfeststellung: Häufig nehmen die Behörden an, dass jungen Flüchtlinge älter sind als sie angeben und behandeln sie wie Erwachsene.

>> Die UN-Kinderrechtskonvention