Das europäische Asylrecht.
Lange Zeit wurde das Asylrecht in den EU-Staaten sehr unterschiedlich ausgelegt. 1999 verabredeten die EU-Staaten, ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen. Inzwischen hat der EU-Ministerrat verschiedene Richtlinien und Verordnungen beschlossen.
Sie regeln zum Beispiel:
- Nach welchen Kriterien jemand als Flüchtling anerkannt wird und welche Rechte er dann erhält.
- Oder, welche sozialen Leistungen und Rechte ein Flüchtling während des Asylverfahrens mindestens erhalten muss.
- Oder, wie Asylverfahren rechtlich ablaufen sollen. An die EU-Richtlinien und Verordnungen müssen sich alle EU-Staaten halten.
Nur England, Irland und Dänemark haben Sonderbedingungen ausgehandelt.
Allerdings lassen die EU-Regelungen zum Asylrecht den Staaten einen großen Spielraum. Oft stellen sie den "kleinsten gemeinsamen Nenner" dar: Wenig verbindliche Rechte für Flüchtlinge, viele Befugnisse für die Staaten. Und die nutzen die meisten Länder für wenig menschenfreundliche Gesetze.
Gefördert durch: Europäischen Flüchtlingsfonds ![]()
