Flüchtlingsschutz? Nicht bei uns...
Alle EU-Staaten haben sich in der Genfer Flüchtlingskonvention, einer völkerrechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1951, zum Schutz von Flüchtlingen verpflichtet. Dennoch tun die EU-Staaten eine ganze Menge, um sie von Europa fernzuhalten.
- Vor den Toren Europas werden Flüchtlinge alltäglich abgefangen. In vielen Kriegs- und Krisengebieten wurden mit europäischem Geld große Flüchtlingslager errichtet, z.B. an den afghanischen Grenzen. So soll bereits in den Herkunftsgebieten die Weiterflucht nach Europa verhindert werden.
- Zahlreiche Staaten um die EU herum sollen zu "sicheren Drittstaaten" erklärt werden. Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen können direkt dorthin zurückgeschoben werden, auch wenn in vielen dieser Staaten die Menschenrechte verletzt werden.
- Viele "Transitstaaten" (Staaten, die auf der Flucht durchquert werden) erhalten aus Europa Geld, um Flüchtlinge in Lager zu sperren und aufzuhalten. Ein Modellprojekt läuft beispielsweise in Libyen – einem Land, das die internationalen Flüchtlingsschutzregeln nicht beachtet. Dort führt die EU Schulungen für Polizei und Militär durch und liefert Technik für den "Grenzschutz".
- Es wird darüber nachgedacht, Flüchtlinge, die es in die EU geschafft haben und damit eigentlich ein Recht auf ein Asylverfahren haben, in Lager außerhalb der EU abzuschieben. Dort sollen dann die Asylverfahren durchgeführt werden. Italien hat 2004 tausende Schutzsuchende ohne Asylprüfung nach Libyen abgeschoben. Spanien schob 2005 afrikanische Flüchtlinge nach Marokko ab – ebenfalls ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe, also völkerrechtswidrig (zurück).
Gefördert durch: Europäischen Flüchtlingsfonds ![]()

