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Die Anhörung.

Bei der Anhörung müssen Flüchtlinge einem Bediensteten des BAMF alle Gründe für ihren Asylantrag mündlich vortragen. Dies ist die zentrale Grundlage für eine Anerkennung oder Ablehnung.

Flüchtling müssen keine Beweise für ihre Verfolgung vorlegen. Aber sie müssen "glaubhaft" und ohne Widersprüche schildern, warum sie fliehen mussten. Das ist gar nicht so einfach. Wer nervös ist, kann Daten oder Orte verwechseln. Menschen, die durch ein schlimmes Erlebnis traumatisiert sind, haben oft Schwierigkeiten, sich an alles richtig zu erinnern. Manche schämen sich, über Demütigungen oder sexuellen Missbrauch zu berichten. Andere befürchten, mit ihrer Aussage Angehörige im Herkunftsland in Gefahr zu bringen.

Viele Flüchtlinge scheitern im Asylverfahren, weil der Asylentscheider meint, sie hätten detailliertere Angaben machen müssen und seien deshalb "unglaubwürdig". Nachteile entstehen manchmal auch durch Übersetzungsfehler der Dolmetscher. Außerdem unterliegen die Entscheider strengen Weisungen. Oft ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass Flüchtlinge aus bestimmten Ländern oder in bestimmten Situationen (zum Beispiel als Angehörige einer Minderheit) in der Regel nicht anerkannt werden sollen.

Nach der Anhörung heißt es warten, bis der Bescheid vom Bundesamt kommt.

>>Die Entscheidung.