PRO ASYL fordert vom Bundesamt Transparenz
PRO ASYL hat erfolgreich die Herausgabe eines Großteils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstritten.
PRO ASYL hatte gegen das BAMF vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben. Die im Asylbereich eingesetzten Dienstanweisungen, die bisher als Verschlusssache eingestuft waren, wurden PRO ASYL während der Gerichtsverhandlung am 22. Januar 2008 übergeben. Die Sammlung ist jedoch nicht vollständig. So wurden etwa die Dienstanweisungen zur Definition von "Religiöser Verfolgung" und zur Frage, wann eine Verfolgung "wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" vorliegt, nicht offenbart.
Neben den Dienstanweisungen hatte PRO ASYL auch die "Herkunftsländerleitsätze" herausverlangt, die für die Asylsachbearbeiter als Leitlinie für die Frage dienen, ob in einem Land Verfolgung droht. Diese Leitsätze wurden PRO ASYL komplett verweigert. Das VG Ansbach hat diese Geheimhaltungspolitik nun erstinstanzlich abgesegnet. PRO ASYL und der Deutsche Anwaltsverein haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Presseerklärung von PRO ASYL vom 21.01.2008
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