Kick fehlte noch
Was politischer Wille zum Schutz von Minderjährigen möglich macht
»Wie spät ist es jetzt zu Hause?« Diese Frage stellen die Jugendlichen der Wohngruppe immer wieder. Ihr bisheriges Zuhause ist weit weg. Sie sind allein auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg und Bürgerkrieg. Sie mussten ihr bisheriges Leben hinter sich lassen und leben nun als »Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge« in Deutschland.
Mangelnde Betreuung
»AJUMI« ist der Name dieser Wohngruppe des Kinder- und Jugendhilfezentrums Karlsruhe – »Aufnahmegruppe für jugendliche Migranten im Alter von 16 - 17 Jahren«. AJUMI ist eine Inobhutnahmestelle, die im Rahmen der Jugendhilfe erste Krisenintervention für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leistet, sie betreut, unterstützt und ein Stück auf ihrem Lebensweg begleitet.
Betreuung und Unterstützung für diese spezielle Gruppe Minderjähriger sind in Deutschland nicht selbstverständlich. Sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge »Minderjährige« mit den Schutzrechten, die allen Minderjährigen zustehen? Oder sind sie vorrangig Flüchtlinge, die dem Ausländer- und Asylrecht unterstehen? In die Lücken dieser Diskussion fielen junge Flüchtlinge jahrelang, auch wenn sie in Karlsruhe ankamen.
Behandelt wie Erwachsene
Obwohl bei den Minderjährigen mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine »Handlungsfähigkeit« nur für das asyl- und ausländerrechtliche Verfahren besteht, wurde diese Annahme jahrelang auch von den Jugendbehörden übernommen. War das 16. Lebensjahr nach eigenen Angaben vollendet oder wurde bei fehlenden Papieren durch eine »Inaugenscheinnahme« des Jugendamtes entschieden, dass der Jugendliche schon mindestens 16 Jahre alt sei, so erklärte sich die Jugendbehörde für nicht zuständig. Der Jugendliche erhielt keinen Vormund und wurde wie ein Erwachsener in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg (LASt) untergebracht. So traf sie, was auch heute noch für viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Realität ist: Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene, bundesweite Verteilung, ein Leben in Gemeinschaftsunterkünften. Alles ohne jegliche pädagogische Betreuung. Der Weg durch das komplizierte Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status: ohne jegliche Unterstützung. Keine Chance auf Sprachunterricht, Schule oder therapeutische Maßnahmen.
Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Stadt Karlsruhe wurden zu diesem Zeitpunkt seit vielen Jahren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Sie mussten allerdings unter 16 Jahre alt oder weiblich sein. »Es war paradox und unverständlich« erklärt Oliver Fresemann, Leiter des Kinder- und Jugendhilfezentrums, »dass wir die männlichen Jugendlichen nicht aufnehmen durften, wenn sie schon 16 Jahre alt waren. Sie wurden systematisch benachteiligt.« Zu erahnen ist die politische Dimension dieser systematischen Ausgrenzung, wenn man bedenkt, dass ein großer Anteil der Gruppe UMF männliche 16- und 17-jährige sind.
Wende durch Kick
Jahrelang setzten sich regionale Flüchtlingshilfeorganisationen für eine angemessene Unterbringung der Jugendlichen ein, vernetzten, informierten, brachten Bedenken ein. Ohne durchschlagenden Erfolg.
Die Wende brachte eine gesetzliche Regelung: das Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK), das im Oktober 2005 in Kraft trat.
Seither ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn »ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten« (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII). Diese Inobhutnahme endet gemäß § 42 Abs. 4 mit der »Übergabe des Minderjährigen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten« oder mit »der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch.« Darüber hinaus wurde festgelegt (§ 42 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII), dass umgehend für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres die Bestellung eines Vormundes zu veranlassen ist.
Lichtblick AJUMI
Doch die Praxis blieb zunächst unverändert, Handlungsbedarf wurde etwa im Landesinnen- oder Sozialministerium nicht gesehen. Angeregt durch eine »Kleine Anfrage« der SPD im Herbst 2006 wurde die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung im Gemeinderat diskutiert. Karlsruhe wollte nicht mehr gesetzwidrig handeln. Nach einem langen Weg der Bewusstseinsbildung wurde im Februar 2007 die Inobhutnahmestelle AJUMI mit 15 Plätzen eröffnet. Gleichzeitig wurden Vormundschaften für die jungen Flüchtlinge eingerichtet. In den ersten Wochen betreuten drei Mitarbeiterinnen drei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zwei Jahre und zwei Umzüge später sind es zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 25 Jugendliche betreuen, Tendenz steigend.
Jugendliche aus bis zu zehn Nationen leben in den Räumen von AJUMI. Auf den ersten Blick ist die Stimmung in dieser »WG auf Zeit« positiv. Sie kochen und essen gemeinsam, lernen Deutsch, hören Musik, waschen ihre Wäsche, gehen ins Schwimmbad.
Doch der Druck auf die Jugendlichen ist enorm, die Anspannung immer präsent. »Anhörung«, »Ablehnung«, »Widerspruch«, »Duldung«. Das sind die Themen, die ihren Alltag bestimmen. Soll ich einen Asylantrag stellen? Wie sicher wird mein Aufenthalt in Deutschland sein? Wo werde ich in Zukunft leben? Unsicherheit ist ein prägender Faktor im Leben unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Unsicherheit nach der Inobhutnahme
Unsicher bleibt für die Jugendlichen auch, was nach der »Inobhutnahme« passiert. »Transfer« heißt das Wort, das die Jungen gesagt bekommen. Gemeint ist die Verteilung der Minderjährigen gemäß des Landesaufnahmegesetzes auf die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Erst wenn klar ist, wohin die Reise von Karlsruhe aus geht, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inobhutnahmestelle aktiv nach einer angemessenen Unterbringungseinrichtung für die Jugendlichen suchen.
»Wichtig wäre ein landesweites Netzwerk von Einrichtungen«, regt AJUMI Mitarbeiterin Annika Schuler an, »und die Verteilung nach Gesichtspunkten der Jugendhilfe.« Das differenzierte System der Jugendhilfe kann bei der Verteilung nach »Quote« nicht ausreichend genutzt werden. Häufig werden sowohl die angefragten Einrichtungen als auch die aufnehmenden Jugendbehörden zum ersten Mal mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert. Annika Schuler erinnert sich: »Das erste Ziel unserer Arbeit war, zu verhindern, dass die Jugendlichen von der Inobhutnahme direkt in der Gemeinschaftsunterkunft landen«.
Information tut Not
Seitdem hat sich zwar einiges getan, aber eine angemessene Folgeunterbringung und eine adäquate vormundschaftliche Betreuung ist immer noch nicht garantiert. Information tut weiterhin Not. Das gilt für die Einrichtungen und Behörden der aufnehmenden Stadt- und Landkreise genau so wie für die Vormünder der Jugendlichen, deren Kenntnisstand über die komplexe Lebenssituation ihrer Mündel sehr unterschiedlich ist. Informationen hält Oliver Fresemann, Heimleiter des Kinder- und Jugendhilfezentrums Karlsruhe, generell für einen Schlüssel zur Verbesserung der Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. »Kenntnisse über ihre spezielle Lebenssituation sind entscheidend für eine positive Wahrnehmung der Jugendlichen.« Und diese ist wiederum die Grundlage für politischen Willen.
Der Karlsruher Wandel zeigt es. Der politische Wille des Gemeinderates hat eine Einrichtung ermöglicht, um die Jugendbehörden, Ausländerbehörden, politisch Verantwortliche und haupt- und ehrenamtlich engagierte Unterstützer unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge jahrelang gerungen haben. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, der auch andernorts in Deutschland gegangen werden müsste. Viele weitere Schritte sind notwendig, um der schwierigen Situation der jungen Flüchtlinge angemessen begegnen zu können.
Silke Jordan
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