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11.05.2009

Irakflüchtlinge: Zweierlei Maß, allerlei Gesetze

Foto: Kai Löffelbein

Während die Innenminister der Bundesländer am 21. November 2008 eine Aufnahme von 2.500 Irakflüchtlingen beschließen, sitzt eine Mutter mit zwei verängstigten Töchtern im Abschiebungsgefängnis in München. Die Frauen sind Angehörige der christlichen Minderheit im Irak und zählen deshalb zu den »besonders Schutzbedürftigen«, also dem Personenkreis, zu dessen Rettung sich die deutsche Politik selbst verpflichtet hat. Auf die Frauen bezieht sich der Beschluss der Innenminister freilich nicht. Wer den Weg nach Deutschland alleine wagt, gerät ins übliche Gestrüpp ausländerrechtlicher Fußfallen. Und davon gibt es auch für irakische Flüchtlinge einige.

Sechs Wochen dauert es, bis die inhaftierten Irakerinnen – mit juristischer Hilfe – aus dem Gefängnis entlassen werden und ein Asylverfahren durchführen dürfen. Grund für die Inhaftierung war das europäische Zuständigkeitssystem »Dublin-II«. Allein in den letzten beiden Jahren wurde über 2.000 irakischen Flüchtlingen der Zugang zum deutschen Asylverfah-ren verwehrt mit der Begründung, ein anderer europäischer Staat sei zuständig1. Laufend werden Flüchtlinge an den deutschen Grenzen abgewiesen, darunter zweifellos etliche schutzbedürftige Iraker/innen.

Duldung

Familie K. flieht 2002 nach Deutschland. Ihr Asylantrag wird 2004 negativ beschieden. Die Familie erhält eine Duldung und erheblich gekürzte Sozialleistungen. Immer wieder werden sie zur »freiwilligen Ausreise« in den Irak aufgefordert. Familie K. leidet unter den diskriminierenden Lebensbedingungen und entschließt sich, nach Schweden zu gehen. Dort erhält sie in kurzer Zeit eine Flüchtlingsanerkennung.

Rund 8.000 irakische Flüchtlinge erhielten in Deutschland kein Aufenthaltsrecht und sind als »Geduldete« ausgegrenzt. Hintergrund dafür ist meist ein abgelehnter Asylantrag – nicht unbedingt wegen des persönlichen Schicksals, sondern weil die Betroffenen schlicht zur falschen Zeit um Asyl gebeten haben. Auf dem Tiefpunkt, im Kriegsjahr 2004 erhielten gerade einmal 2,2% der irakischen Asylsuchenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Schutzstatus. 2008 betrug dieser Prozentsatz stolze 78,4%2.

Widerruf

Familie A. lebt seit 2001 in Niedersachsen und ist sozial und beruflich auf dem Weg der Integration. 2006 wird ihre Flüchtlingsanerkennung rechtskräftig widerrufen. Durch den Verlust des Aufenthaltsrechts muss der Familienvater seine Ausbildung als Altenpfleger abbrechen. Es gelingt ihm danach, die Erlaubnis für eine gering bezahlte Arbeit zu erhalten. Seitdem hat die Familie eine Aufenthaltserlaubnis »auf Probe«. Erst Ende 2009, fast neun Jahre nach der Einreise, soll entschieden werden, ob das Arbeitseinkommen für eine gute Integrationsprognose ausreicht und der Familie wieder ein sicherer Aufenthaltsstatus zugebilligt wird.

Über 1.100 Flüchtlinge aus dem Irak rutschten aus dem sicheren Status einer Flüchtlingsanerkennung zurück in die Duldung3, etliche weitere in einen nur noch vorläufigen Aufenthaltsstatus. Grund für den Asylentzug war die pauschale Annahme, dass nach dem Sturz Saddam Husseins keine Verfolgungsgefahr mehr bestehe. Erst auf politischen Druck hin stellte das BAMF im Mai 2008 seine pauschale Widerrufspraxis gegenüber irakischen Flüchtlingen ein. 2008 erhielten noch 881 irakische Flüchtlinge neue Widerrufsbescheide4.

Abschiebung

Sogar die Abschiebung von Iraker/innen ist in Deutschland kein Tabu: Bislang werden in Einzelfällen Abschiebungen in den Nordirak vollzogen. Die Innenminister der Bundesländer streben vermehrte Abschiebungen auch nach Bagdad an, das Bundesinnenministerium arbeitet daran.5 Die Aufnahme von 2.500 irakischen Flüchtlingen in Deutschland steht in krassem Kontrast zu solchen Überlegungen.

Aufnahme

Als im März 2009 die ersten 120 von ihnen am Flughafen in Hannover eintrafen, wurden sie vom Niedersächsischen Innenminister Schünemann und Staatssekretär Altmaier aus dem Bundesinnenministerium persönlich willkommen geheißen. Diese irakischen Flüchtlinge werden in Deutschland vergleichsweise gute Bedingungen erhalten. Die Politiker versichern, dass man von einem Daueraufenthalt ausgehe. Kranke werden in Behandlungszentren und christliche Minderheiten an Kirchengemeinden vermittelt. Die Menschen sollen bei ihren Verwandten leben dürfen. Integrationskurse sind organisiert, Sozialhilfe und Integrationsleistungen weitgehend rechtlich abgesichert.

Allerdings: Obwohl die 2.500 ausgewählten Flüchtlinge nach den Kriterien von UNHCR und der Bundesregierung gleich doppelt handverlesen wurden, erhalten sie in Deutschland – anders als beispielsweise in Frankreich oder Dänemark – keinen Flüchtlingsstatus. Ob und unter welchen Voraussetzungen ihre vorerst befristete Aufenthaltsgenehmigung nach drei Jahren tatsächlich verlängert wird, bleibt abzuwarten. Und sollte sich nach einigen Monaten wider Erwarten ein vermisster Ehepartner aus dem Irak melden und zu seiner Familie nach Deutschland gelangen wollen, verlangen die deutschen Behörden von ihm vorab – Bürgerkrieg hin oder her – den Nachweis von Deutschkenntnissen und ein gesichertes Einkommen für die gesamte Familie.

Wer in dieser Logik nicht mehr mit kommt, ist nicht allein: Vielleicht können Rechtsexperten das aufenthaltsrechtliche Kleingedruckte und die Rechtsunterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Irakflüchtlingen verstehen – der gesunde Menschenverstand kann nur schwer folgen: Faktisch haben alle in den letzten Jahren aus dem Irak geflohenen Menschen traumatische Erfahrungen hinter sich. Schwere physische und psychische Verletzungen sind Massenphänomene in einem von Terror und Bürgerkrieg gezeichneten Land.

Mit der Aufnahme der Irakflüchtlinge aus Syrien und Jordanien haben die deutschen Innenminister die Notwendigkeit einer dauerhaften Neuansiedlung der Irakflüchtlinge anerkannt. Konsequenterweise müssen sie jetzt auch der widersinnigen Ausgrenzung von bereits hier Lebenden ein Ende setzen. Alle in Deutschland lebenden Irakflüchtlinge sollten Schutz, Sicherheit und die Chance auf Integration erhalten.

Andrea Kothen

 

 

 


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