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Presseerklärung, 09.03.2010

Jugendlicher erhängt sich in Abschiebungshaft in Hamburg

PRO ASYL: Inhaftierung und Abschiebung von Minderjährigen beenden

Ein siebzehnjähriger Junge hat sich in Abschiebungshaft das Leben genommen. Deutschland fühlte sich nicht zuständig für seinen Asylantrag. Ein Minderjähriger starb, weil bundesdeutsche Behörden europäische Asylzuständigkeitsregelungen wichtiger nahmen als das Kindeswohl und das Leben eines Schutzsuchenden. David M. aus Georgien wurde inhaftiert, weil er in Polen sein Asylverfahren durchlaufen sollte. Trotz Hungerstreiks wurde seine Verzweiflung nicht wahrgenommen. Am 7. März erhängte er sich im Zentralkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses.

„Der Tod des Jugendlichen zeigt, dass alle kinderrechtlichen Sicherungen in Hamburg außer Kraft gesetzt wurden. Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis und dürfen nicht wie Stückgut durch Europa verschickt werden“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL.

PRO ASYL fordert die lückenlose Aufarbeitung des Todesfalles und ein bundesweites Verbot der Inhaftierung und Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger. Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis, sie haben Anrecht auf Schutz und Betreuung.

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