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Presseerklärung, 22.02.2011

Bundesverfassungsgericht demokratisiert die Flughafenerlebniswelt

Flughafen ist kein grundrechtsfreier Raum

PRO ASYL: Demonstrationsfreiheit vor Ort wahrnehmen!

PRO ASYL begrüßt das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem klargestellt wird, dass deutsche Flughäfen mit ihren öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen keine grundrechtsfreien Räume sind. Private Betreiber unterliegen der Grundrechtsbindung und haben das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) zu gewährleisten. Damit können sie sich nicht länger umstandslos auf ihr Hausrecht berufen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer Abschiebegegnerin aus Frankfurt gegen ein vom privaten Flughafenbetreiber FRAPORT verhängtes Hausverbot nach einer Protestaktion gegen eine bevorstehende Abschiebung.

„Die von FRAPORT so titulierte Flughafenerlebniswelt der Airport City – immerhin ein Stadtteil von Frankfurt – ist damit demokratisiert. Das ist ein Verdienst der unbeirrten Aktivisten. Nun kommt es darauf an, vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen, wenn Menschenrechtsverletzungen drohen“, so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic.

Von deutschen Flughäfen aus werden immer wieder Abschiebungen durchgeführt, die Menschen in Gefahr bringen, in Haft und Folter zu geraten. Flugreisenden bei der Reise zu ihren Traumzielen zu zeigen, dass am benachbarten Gate das Ziel eines zwangsweise Abgeschobenen ein Folterstaat sein kann, ist ein legitimes Ziel von Protestkundgebungen auf Flughäfen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts >>

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 Abschiebung am Frankfurter Flughafen verhindert (05.04.11)


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