Seminar zu den Auswirkungen der Dublin II-Verordnung auf den Schutz für Flüchtlinge in Mitteleuropa, 23. Januar 2006, Prag.
Unter der Leitung und Koordination von PRO ASYL und der Organization for Aid to Refugees (OPU) fand am 23. Januar 2006 in Prag das internationale ICF-Seminar "Auswirkung der Dublin II-Verordnung auf den Schutz für Flüchtlinge in Mitteleuropa" statt.
Am Seminar nahmen rund 30 geladene Vertreter/innen von Menschenrechtsorganisationen aus den ICF-Ländern, ECRE, UNHCR und aus dem Innen- wie auch dem Bildungsministerium der Tschechischen Republik teil. Mit dem Fokus auf die Praxis und Auswirkung der Dublin II-Verordnung war das ICF-Seminar das erste seiner Art in Mitteleuropa.
Ablauf:
Nach einer Begrüßung durch Karl Kopp, PRO ASYL und Leitung des ICF-Netzwerks, und Martin Rozumek, Organization for Aid to Refugees (OPU),Prag, gab Chris Nash von ECRE eine Einführung in das Thema des Seminars, das im Vorgriff auf die im März erschienene ECRE-Studie zur Auswirkung der Dublin II-Verordnung konzipiert worden war. [Hier finden sie weitere Informationen zur ECRE-Studie]
Die ICF-Partner berichteten detailliert von den Entwicklungen in Bezug auf die Dublin II-Praxis in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn und Slowenien. Die Auswirkungen der Dublin II-Verordnung wurde besonders in Verbindung mit den sozialen Aufnahmebedingungen in den ICF-Ländern diskutiert. Dies ist ein kritischer Punkt, da die Dublin II-Verordnung gleiche Standards in den sozialen Aufnahmebedingungen in den EU-Mitgliedstaaten voraussetzt.
Den Abschluss des Seminars bildete eine fruchtbare Diskussion über mögliche Handlungsfelder und künftige Schritte, um dem durch die Anwendung der Dublin II-Verordnung verursachten Negativ-Trend im Bereich des Flüchtlingsschutzes in Europa entgegen zu wirken.
Inhalte:
Die thematischen Schwerpunkte der Länderberichte und die, auf diese konzentrierte Diskussion lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Haft: Aus der gesamten ICF-Region berichten die Partner über den besorgniserregenden Trend hin zur Inhaftierung unter der Zuständigkeitsverordnung „Dublin II“. In Slowenien ist die Inhaftierung von Asylsuchenden, für die der Staat nach „Dublin II“ nicht zuständig ist, sogar gesetzlich verankert. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass durch das neue Asylgesetz in Österreich Dublin-Fälle häufiger in Schubhaft genommen werden.
Wiedereröffnung der Verfahren: Aus Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn wurde berichtet, dass es Dublin-Fällen möglich ist, in den Ländern ein Asylgesuch erneut zu stellen. Dies ist in Slowenien nur möglich, wenn neue Tatsachen oder Umstände vorgebracht werden können. Ist dies nicht der Fall, wird das Gesuch als unzulässig erklärt.
Das Recht Klage zu erheben: In Deutschland, der Tschechischen Republik, Ungarn und Slowenien werden Dublin-Fälle erst sehr kurz vor ihrer Überstellung bzw. Zurückweisung in das nach der Verordnung zuständige Land über den Entscheid informiert. Da die Klage z.B. in Deutschland keine aufschiebende Wirkung hat, schließt dies die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben, häufig aus.
Zugang zur Rechtsberatung: Weiterhin ist der Zugang zur Beratung, u.a. durch einen Mangel an Flüchtlingen zur Verfügung stehenden Rechtsanwälten und Ressourcen in der ICF-Region nicht sichergestellt. Zum Beispiel sind in Slowenien Ende des Jahres 2004 nur noch fünf von 60 Flüchtlingsanwälten und -anwältinnen aktiv gewesen, da das slowenische Innenministerium die finanzielle Unterstützung für die Rechtsberatung eingestellt hat. Wenngleich finanzielle Bezugsleistungen inzwischen wieder erbracht wurden, sind diese jedoch nicht zuverlässig, ein Umstand, der demotivierend auf die Aktivitäten von Rechtsberater/innen für Flüchtlinge wirkt. Angesichts der Tatsache, dass in Polen insgesamt nur 14 Rechtsanwälte für Asylsuchende zur Verfügung stehen, stellt dies weiterhin ein sehr heikles Thema in dem Land dar. Das neue Asylgesetz in Österreich erlaubt die Schubhaftverhängung bei Einleitung eines Dublin-Verfahrens. Der Zugang zu einer rechtlichen Vertretung wird dadurch unterlaufen.
Anwendung der humanitären Klausel: Die ICF-Partner stellen fest, dass ihnen keine genauen Angaben durch die zuständigen Behörden in den ICF-Staaten zugänglich sind. Beispiele zur Anwendung der humanitären Klausel werden aus Österreich, Polen, und der Tschechischen Republik berichtet. In Slowenien wird die Klausel nicht angewandt.
Zugang zur medizinischen Versorgung: Die ICF-Partner aus der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik berichten, dass dort der Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylsuchende gleichermaßen wie für Staatsangehörige möglich ist. In Slowenien verbessert eine neue Gesetzgebung den Zugang für Asylsuchende insofern, als das ein „Recht“ auf medizinische Versorgung festgeschrieben wurde, im Gegensatz zur alten Regelung, die nur „dringende“ medizinische Versorgung ermöglichte. In Polen ist der Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylsuchende weiterhin sehr schwierig.
Traumatisierte Flüchtlinge: In keinem der ICF-Länder ist die Versorgung von traumatisierten Asylsuchenden zufriedenstellend. In der Slowakischen Republik existiert kein einziges Programm von offizieller Seite. Dort versuchen die NGOs diese Lücke mit ihren limitierten Ressourcen zu füllen. Auch die ICF-Partner aus Österreich, Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik sehen in der Behandlung und Unterbringung von traumatisierten Flüchtlingen eine große Schwachstelle der dortigen Asylsysteme. In Polen soll eine spezielle Einrichtung für Traumatisierte in Planung sein. In Deutschland bieten 14 Organisationen Behandlung für traumatisierte Personen an, ein Umstand der angesichts der hohen Zahl traumatisierter Flüchtlinge von den Teilnehmer/innen des ICF-Seminars als unzureichend beurteilt wurde.
Unbegleitete Minderjährige: Es wird berichtet, dass einige Staaten Schritte zur Zusammenführung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) mit ihren Angehörigen unternommen und auch die Behandlung von Minderjährigen verbessert haben, jedoch sind keine genauen Angaben über das Ausmaß solcher Aktionen zugänglich. In Polen gibt es nur ein Büro, das nach Angehörigen von Kindern sucht. In der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik wurde die Zuständigkeit für UMF von der Einwanderungsbehörde auf weniger einflussreiche staatliche Agenturen verlegt. In Österreich ist die Bedeutung des Themas im Zuge der Praxis der Alterseinstufung gestiegen, durch welche einige Minderjährige irrtümlicherweise als Erwachsene eingestuft wurden. In Ungarn bekommen UMF unter Anwendung der humanitären Klausel die Erlaubnis zu bleiben, wenn nicht jemand im Herkunftsland des Kindes Sorge tragen kann.
Die ICF-Berichte in Bezug auf die Situation in den sozialen Aufnahmebedingungen für unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge variieren sehr. Auf die Situation in Österreich bezogen, wurde der Umgang mit UMF als „relativ gut“ bezeichnet, allerdings wird nur ein Teil der UMF in speziellen Unterkünften versorgt und betreut. In Slowenien sind es nur die NGOs, die für UMF sorgen und es existieren auch keine speziellen Einrichtungen für Minderjährige. In Polen werden UMF üblicherweise in Waisenhäusern in Warschau untergebracht.
Resumé: Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine Reform der Dublin II-Verordnung ausreicht, die gravierenden Mängel in der Anwendungspraxis zu beseitigen, oder ob die Abschaffung der Verordnung der einzige Ausweg aus der Misere ist. Dabei geht es auch selbstverständlich darum, politische Realitäten nicht nur auf der EU-Ebene, sondern auch nationalstaatliche Interessen zu bedenken.
ECRE empfiehlt für eine Abschaffung der Dublin II-Verordnung einzutreten und tritt für die Errichtung eines alternativen Zuständigkeitssystems auf der EU-Ebene ein. Dieses System sollte zumindest zwei wichtige Kriterien beinhalten: 1) Es ist der Mitgliedstaat für ein Asylgesuch, bzw. –verfahren zuständig, in welchem ein Familienmitglied des betreffenden Asylsuchenden lebt, oder 2) der Mitgliedstaat ist zuständig, in dem der Asylantrag zuerst gestellt wurde, wenn nicht andere humanitäre Gründe vorliegen. Die Staaten, die proportional höhere Zahlen an Asylanträgen verzeichnen, sollten über Vereinbarungen zur Lastenteilung unterstützt werden.
Die Europäische Kommission wird noch in diesem Jahr das Ergebnis ihrer Evaluierung der Auswirkung der Dublin II-Verordnung in Europa vorlegen, womit sich auch auf politischer Handlungsebene wieder neue Möglichkeiten eröffnen können. ECRE appelliert an NGOs, besonders „gute“ Praktiken oder solche, die eine sehr negative Auswirkung auf den Schutz für Flüchtlinge in Europa haben, der Dachorganisation mitzuteilen.

