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15.06.2011

Verhandlung in Straßburg: Zurückweisung von Flüchtlingen auf Hoher See

Füllen dicke Bände: Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Foto: flickr / ex_libris_gul

Im Mai 2009 wurden über 200 eritreische und somalische Flüchtlinge auf dem Mittelmeer von der italienischen Küstenwache an Bord genommen. Doch statt die Flüchtlinge ans italienische Ufer zu bringen, brachte sie die Schutzsuchenden nach Libyen und lieferte sie dem Gaddafi-Regime aus. Dagegen reichten einige der Betroffenen Beschwerde vor dem Europäischer Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (EGMR) ein. Die öffentliche Verhandlung findet am 22. Juni 2011 statt. Beschwerdeführer sind der Somalier Sabir Jamaa Hirsi sowie 10 weitere somalische und 13 eritreische Flüchtlinge.

Erstmalig entscheidet der EGMR die Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf Hoher See. Die Frage der exterritorialen Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere des Zurückweisungsverbotes nach Art. 3 EMRK, wird seit längerem diskutiert. Die verstärkten FRONTEX-Einsätze im Mittelmeer sowie das im Jahr 2009 geschlossene Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und Libyen haben den Streit um die Beachtung der Menschenrechte – auch auf Hoher See – weitere Nahrung gegeben.

Hirsi und die anderen Beschwerdeführer machen nun geltend, dass die italienische Regierung mit ihrer Verbringung nach Libyen gegen Art 3 EMRK verstoßen haben: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden". In libyschen Auffanglagern waren Flüchtlinge 2009 Folter, Vergewaltigungen und anderen Misshandlungen ausgesetzt; Abschiebungen in die Herkunftsstaaten drohten.

Gegenüber der italienischen Presse ließ der italienische Premierminister Silvio Berlusconi 2009 verlauten, auf "diesen Booten" sei "normalerweise niemand in der Lage, Asyl zu beantragen". Dieser Rechtfertigungsversuch geht indes fehl. 2008 haben etwa 75 Prozent der auf dem Seeweg nach Italien eingereisten Personen einen Asylantrag gestellt, und 50 Prozent von ihnen wurden als Flüchtling anerkannt.

Zum ausführlichen Bericht der WOZ über die erste Anhörung

Zur Verhandlungsankündigung des EGMR:
http://www.echr.coe.int/ECHR/homepage_en

PRO ASYL (Hrsg. u.a.), Rechtsgutachten "Menschen- und flüchtlingsrechtliche Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See", von Prof. Dr. Fischer-Lescano/Dr. Tillmann Löhr, ECCHR

 Menschenrechtsgerichtshof verurteilt italienische Zurückweisungspolitik nach Libyen (23.02.12)


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