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29.03.2010

Überfällig: UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte

Foto: Andrea Hitzemann, DCV

Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen hat sich der Bundesrat am 26. März 2010 für eine Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention ausgesprochen. Damit stimmten die Länder einem entsprechenden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu. Der 1992 eingelegte Vorbehalt sieht vor, dass die Konvention in Deutschland nicht auf asyl- und ausländerrechtliche Sachverhalte anzuwenden ist. PRO ASYL setzt sich seit Jahren für die volle Geltung der UN-Kinderrechtskonvention ein. Eine Rücknahme der Vorbehalte scheiterte in der Vergangenheit – laut Auskunft der jeweiligen Bundesregierungen – stets am Widerstand der Länder. Mit dem nun gefassten Beschluss im Bundesrat ist der Weg endlich frei, auch Kindern nicht-deutscher Herkunft den vollen Schutz des Völkerrechts angedeihen zu lassen.

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, das Asyl- und Ausländerrecht an die Erfordernisse der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen. Beispielsweise dürfen Minderjährige nicht länger in Abschiebungshaft genommen oder in den Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Der seit 1992 fortdauernde Skandal der Missachtung der Kinderrechte gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern muss endlich beseitigt werden.

Antrag: Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

Drucksache 829/09 (Beschluss)

 

 

 

 20 Jahre Kinderrechte: Vorbehalte gegen Flüchtlingskinder (01.12.09)

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